Rundum-Schutz
Veröffentlichung nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffVO) nach Artikel 3, 4, 5 für die Generali Deutschland Lebensversicherung AG
Unser Ziel ist es, als institutioneller Investor mit unseren Investitionen die Welt und die Gesellschaft zum Besseren zu verändern. Als Konzern ermutigen wir Unternehmen, verantwortungsvoll zu handeln. Wir fordern sie auf, ihr Verhalten zu ändern, wenn es nicht den von der Gruppe festgelegten Nachhaltigkeitsstandards entspricht.
Unsere Rolle als Eigentümer nehmen wir aktiv wahr. Wir steuern unsere Aktivitäten mit einem umfassenden Regelwerk, unserem Gruppen-Leitliniendokument. Die Richtlinie - Active Ownership Guideline - definiert die Grundsätze, Hauptaktivitäten und Verantwortlichkeiten, die die Rolle der Gruppe als aktiver Investor bestimmen. Damit erklärt der Konzern als langfristiger, verantwortungsbewusster, institutioneller Anleger und Eigentümer von Vermögenswerten eine treuhänderische Pflicht gegenüber allen beteiligten Stakeholdern, insbesondere unseren Kunden.
Der Konzern ergreift entsprechende Maßnahmen, indem er
Die Richtlinie Active Ownership Guideline stimmt mit der Aktionärsrechtsrichtlinie II (ARUG II) überein. Diese regelt die Einbeziehungspolitik institutioneller Anleger (Art. 3g der Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36 / EG). Sie berücksichtigt außerdem bewährte Verfahren aus internationalen Standards. Daran halten wir uns als Generali Gruppe.
Wie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken als Finanzmarktteilnehmer?
Hier finden Sie die Offenlegung mit Informationen über die Richtlinien zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageentscheidungsprozessen.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Wir haben folgende Vereinbarungen unterzeichnet:
Im Einklang mit diesen internationalen Initiativen berücksichtigen wir Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Aspekte (Environmental, Social, Governance = ESG) in unseren Anlagestrategien.
Im Jahr 2006 hat die Generali Gruppe ihr Engagement für verantwortungsbewusstes Investieren definiert; 2010 folgte diesbezüglich eine eigene ethische Richtlinie . Im Jahr 2015 haben wir unser Engagement weiter gestärkt, indem wir unser Responsible Investment Group Committee eingerichtet haben. Unser Verhalten am Markt ist seitdem in der Responsible Investment Group-Richtlinie geregelt. Ziel ist es, die ESG-Faktoren in Entscheidungen unseres Managements über Investments zu integrieren.
Außerdem haben wir unsere Integration of Sustainability into Investments and Active Ownership Group Guideline veröffentlicht. Diese Maßnahmen stärken unsere Rolle als verantwortungsvoller Investor.
Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung-Faktoren (ESG) fließen in die Bewertung der Unternehmen ein, in die wir investiert sind. Sie können dabei als Frühindikator für mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Negative Umweltkennzahlen (E-Faktor) können beispielsweise auf durch das Unternehmen verursachte Umweltschäden und Kosten für deren Beseitigung hinweisen. Hohe Treibhausgas-Emissionen können zu erheblichen Folgekosten durch den Erwerb von CO2-Emissionszertifikaten führen.
Auf die gleiche Weise können Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen (S-Faktor) den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen oder entsprechende Strafzahlungen nach sich ziehen. Mangelndes Bewusstsein für ethische Grundsätze oder deren Missachtung führen zu großen Imageschäden. Ein Unternehmen mit einem beschädigten Ruf hat viele Probleme:
Im Falle von Unternehmensführungsaspekten (G-Faktor), wie z.B. Geldwäsche oder Korruption, sind Unternehmen hohen ethischen, geschäftlichen, rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn sie unlautere Geschäftspraktiken nicht wirksam verhindern und bekämpfen, wirkt sich das äußerst negativ auf die Geschäftsentwicklung aus.
Die Generali Gruppe analysiert diese Nachhaltigkeitsrisiken anhand einer internen Bewertung. Sie stellt fest, ob Unternehmen nach den Grundsätzen des UN Global Compact handeln. Bei nachgewiesenen Umweltschäden, Verletzung von Menschen- und Arbeitsrechten, Korruption, Geldwäsche oder sonstigen relevanten ESG-Aspekten droht der Ausschluss von Investitionen.
Wir aktualisieren unsere Bewertungen kontinuierlich. So erkennen wir mögliche neue Verstöße gegen die ESG-Faktoren unserer Investments zeitnah. Kritische Fälle werden zweimal im Jahr in unserem Responsible Investment Committee bewertet. Das Committee definiert gleichzeitig die Ausschlusskriterien neu. Außerdem überprüfen wir den methodischen Ansatz, stärken und verbessern die Bewertungskriterien.
Fehlgeleitete Investitionsentscheidungen können sich möglicherweise nachteilig auf Umwelt und Gesellschaft auswirken. Deshalb haben wir einen Rahmen festgelegt, in dem wir uns mit unseren Anlageentscheidungen bewegen. Schließlich wird das Risiko von den Versicherungsunternehmen getragen oder mit den Versicherungsnehmern geteilt. Es liegt in unserer Verantwortung, nachteilige Auswirkungen zu minimieren und die Unternehmen, in die wir investieren durch unser Engagement und unser Abstimmungsverhalten positiv zu begleiten.
Die Responsible Investment Group-Richtlinie verpflichtet uns, unsere Anlageentscheidungen auf die Interessen aller Beteiligten insbesondere unserer Kunden und Aktionäre sowie der Gesellschaft und der Umwelt insgesamt abzustimmen. Darüber hinaus bewertet der Konzern alle 3 Jahre die eigene Nachhaltigkeitsstrategie unter der Prämisse: „Welche ESG-Faktoren sind, in Bezug auf unsere Aktivitäten, unsere Geschäftsstrategie und den Kontext, in dem wir arbeiten, relevant?“ Die verschiedenen Geschäftsbereiche des Konzerns unterstützen diese Bewertung. Wie bei den anderen Geschäftsaktivitäten des Konzerns werden die wichtigsten ESG-Faktoren für die Investitionstätigkeit analysiert. Wir suchen nach solchen systemischen Änderungen, die in den nächsten Jahren erhebliche Chancen und Risiken für den Konzern mit sich bringen können. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um zu identifizieren und zu priorisieren, wie sich externe Ereignisse auf die Generali Gruppe auswirken.
Drei Themen haben einen wesentlichen Einfluss auf die ESG-Faktoren in unseren Investmentportfolio. In unseren Richtlinien für verantwortungsbewusste Investitionen und in unserer Wesentlichkeitsmatrix haben wir diese dargestellt:
1. Der CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint) unserer Investitionen
Durch unsere Investitionsentscheidungen können wir Unternehmen und Aktivitäten finanzieren, die entweder einen höheren oder einen niedrigeren CO2-Fußabdruck aufweisen. Eine transparente Sicht auf den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios und Investitionen zeigt, wie gut unsere Investitionen die Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft fördern. Im Januar 2020 trat die Generali Gruppe der Initiative Net Zero Asset Owner Alliance bei. Im Rahmen dieser Initiative haben wir uns verpflichtet, unser Anlageportfolio bis 2050 mit Netto-Null-CO2-Emissionen (Net Zero) darzustellen.
Wir berechnen den CO2-Fußabdruck unserer Portfolios mithilfe mathematischer Formeln:
2. Verstöße gegen die Grundsätze des UN Global Compact
Unsere Richtlinien für verantwortungsbewusstes Investieren beinhalten einen ethischen Filter.
So vermeiden wir Investitionen in Unternehmen, die für ethische Verstöße verantwortlich sind. Das können z. B. Missachtungen der Grundsätze des UN Global Compact oder Verwicklungen in kontroverse Geschäftsbereiche sein.
Wir investieren nicht in
Basierend auf einer ESG-Bewertung schließen wir solche Unternehmen aus unserem Anlageuniversum aus, die die Anforderungen der Generali Gruppe nicht erfüllen. Alternativ werden sie streng überwacht und möglicherweise angehalten, ihr ethisches Verhalten weiter zu verbessern.
Erkennen wir diese Probleme in einem bestehenden Anlageengagement, verbieten wir neue Investitionen, veräußern unsere Beteiligung an diesen Unternehmen und lassen festverzinsliche Wertpapiere auslaufen.
3. Geschäfte mit umstrittenen Waffen
Nach unseren ethischen Grundsätzen investieren wir nicht in Unternehmen, die umstrittene Waffen einsetzen, entwickeln, produzieren, erwerben, lagern oder Handel damit betreiben.
Umstrittene Waffen sind:
Auch Dienstleister und Unternehmen mit Schlüsselfunktionen rund um umstrittene Waffen filtern wir heraus und lehnen die Zusammenarbeit ab.
Unsere Anlagestrategie ermöglicht es uns, wesentliche nachteilige Auswirkungen zu identifizieren und zu überwachen.
Generali verknüpft ihre Vergütungspolitik eng mit Nachhaltigkeitszielen und ESG-Kriterien:
Zielsetzung
ESG-bezogene Anreizkomponenten
Vergütungsrelevante ESG-Kennzahlen
Langfristige aktienbasierte Vergütung
Nachhaltigkeitsrisiken
Weiteres Leitprinzip (nicht direkt vergütungsrelevant)
Aktuelle Änderungsinformationen
Informationen zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen auf Produktebene