Zollbestimmungen in der Schweiz
Die Schweiz ist das ganze Jahr über ein beliebtes Reiseziel. Unser Nachbarland gehört jedoch nicht zur Europäischen Union, weshalb bestimmte Waren Einfuhrbestimmungen am Schweizer Zoll unterliegen. Worauf du deshalb bei der Einreise achten solltest, erfährst du in diesem Artikel:
- Vorsicht bei Genussmitteln wie Alkohol und Tabak: Ab einer bestimmten Menge sind hierfür Zollgebühren zu zahlen.
- Besonders sensibel sind Fleischprodukte: Pro Person darf höchstens ein Kilogramm an Frikadellen, Wurst und Co. mitgeführt werden.
- Beachte die besonderen Bedingungen, die für Haustiere, Bargeld und Medikamente gelten.
Welche Einfuhrbestimmungen gelten in der Schweiz?
In die Schweiz darf man grundsätzlich Waren in einem Gegenwert von bis zu 300 Schweizer Franken einführen. Im Gegensatz zu persönlichen Gebrauchsgegenständen gibt es jedoch bestimmte Produkte, die als „sensible Waren“ gelten. Hierzu gibt es jeweils eigene Regelungen. Zu den sensiblen Waren gehören:
- Tabak
- Alkohol
- Fleisch, Butter, Öle
- psychoaktive Medikamente
- Haustiere
Einfuhr von alkoholischen Getränken
Die meisten Länder haben Einfuhrbeschränkungen hinsichtlich Alkohol, zum Beispiel Norwegen. Das gilt auch für die Schweiz. Durch diese Verzollung wird beispielsweise das verbilligte Einkaufsvergnügen an der Grenze geregelt. Wer auf zusätzliche Ausgaben beim Zoll verzichten will, sollte Folgendes beachten:
- Getränke mit mehr als 18 Prozent Reinalkohol: 1 Liter pro Getränk (Mindestalter: 17 Jahre)
- Wein und Bier: jeweils 5 Liter
- bei Überschreitung: zwei Franken pro zusätzlichem Liter
Tabakwaren – wie viel ist erlaubt?
Wer mindestens 17 Jahre alt ist, darf 250 Zigaretten oder Zigarren zollfrei in die Schweiz einführen. Dies entspricht etwas mehr als einer Stange Zigaretten und begrenzt die Einfuhrmöglichkeiten auf den Eigenbedarf.
Auch 250 Gramm loser Tabak sind zollfrei. Bei größeren Mengen kann es richtig teuer werden: Pro zusätzliche Zigarette verlangen die Schweizer Zollbehörden 25 Rappen. Auch für jedes zusätzliche Gramm losen Tabak werden weitere 10 Rappen fällig. Mehr Tabakwaren in die Schweiz einzuführen, lohnt sich also nicht.
Du möchtest sowieso mit dem Rauchen aufhören? In diesem Artikel findest du Tipps, die dir dabei helfen können.
Darf Fleisch eingeführt werden?
Fleisch gilt bei der Einfuhr in die Schweiz wie in vielen anderen Ländern als sensible Ware. Der Grund ist eine mögliche Keimbelastung und die potenzielle Übertragung von Krankheitserregern. Ein Kilogramm Fleisch darf jedoch mitgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Fleisch frisch ist oder bereits zubereitet, zum Beispiel in Konserven. Nimmst du Futter für Hund oder Katze mit, ist es für den Zoll hilfreich, wenn es auf der Packung klar als solches gekennzeichnet ist. Von der Beschränkung für Fleisch sind also ausgenommen:
- Wild (Hirsch, Wildschwein, Fasan etc.)
- Fleisch von Wildtieren, die in Gehegen gehalten werden
- Hunde- und Katzenfutter
- Fische, Krebse und Meeresweichtiere