Rundum-Schutz
Was, wenn Ihre Ware auf dem Transportweg beschädigt wird? Täglich beliefern Sie Ihre Kunden und transportieren dabei eigene Güter. Ihre Fahrzeuge sind in der Regel über die Kraftfahrzeugversicherung geschützt. Ihre Waren und Güter im Laderaum aber nicht.
Immer mehr Waren werden auf dem Land-, Luft- und Seeweg transportiert und verteilt. Allein auf Deutschlands Straßen stieg die beförderte Warenmenge per LKW auf 3,2 Milliarden Tonnen im Jahr 2020.* Güterverkehr - Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Egal welche Beförderungsmittel oder Transportwege Ihr Unternehmen verwendet und ob Sie Waren beziehen, versenden, diese selbst transportieren oder durch ein Transportunternehmen transportieren lassen – ein gewisses Risiko birgt jeder Transport in sich. Unvorhergesehene Ereignisse, beispielsweise ein Unfall, können zur Beschädigung bis hin zum totalen Verlust Ihrer Waren führen.
Aber auch das Be-, Um- oder Entladen ist mit erheblichen Gefahren verbunden. Werden die Waren mehrfach transportbedingt zwischengelagert und/oder umgeladen, erhöht sich die Gefahr des Verlustes oder einer Beschädigung Ihrer Waren noch einmal deutlich.
Beschädigung der gelieferten Ware beim Ausladen durch Gabelstapler
Es werden Maschinenteile für die Fertigung von Druckmaschinen angeliefert. Beim Entladen der Transportkisten vom LKW setzt der Gabelstaplerfahrer die Gabel zu hoch an und rammt die Kiste. Die Druckmaschinen werden stark beschädigt.
Verkehrsunfall
Ein Kundendienstwagen eines mittelständischen Handwerkbetriebes gerät während eines Starkregens ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Die im Lieferwagen befindlichen Waren und das mitversicherte Werkzeug werden teilweise aus dem Fahrzeug geschleudert oder im Fahrzeug beschädigt.
Diebstahl
Während eines Stopps an einer Raststätte wird der LKW-Fahrer überfallen und außer Gefecht gesetzt. Die Ladung wird gestohlen.
Schützen Sie die Schlagadern Ihres Betriebes gegen die finanziellen Folgen durch Schäden im Warenverkehr mit einer eigenen Transportversicherung. Je nach individueller Unternehmenssituation kommen verschiedene Versicherungen aus dem Transportbereich in Frage:
Wenn Sie eigene Kundendienstfahrzeuge haben und Ware selbst ausliefern und sich teure Werkzeuge für Vorortreparaturen im Laderaum befinden, macht eine Absicherung über eine entsprechende Werkverkehr-Versicherung Sinn. Denn sollte ein Fahrzeug verunfallen oder gestohlen werden, müssen die auszuliefernden Waren beziehungsweise Werkzeuge teuer wiederbeschafft werden.
| Der Werkverkehr-Baustein der Unternehmenssicherungspolice (USP) von Generali bietet Ihnen einen 24 Stunden-Rundum-Versicherungsschutz für Ihre unternehmenseigenen Waren an. Die optimale Lösung für alle Einzelhändler und Handwerksbetriebe. |
Umfassender Versicherungsschutz mit Allgefahrendeckung
Versichert sind die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von versicherten Sachen. Und zwar durch alle Gefahren, denen die versicherten Sachen währenddes Transports sowie beim Be- und Entladen ausgesetzt sind. Nach Beendigung des Transports besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen weiterhin im verschlossenen Fahrzeug verbleiben. Die standardmäßige Versicherungssumme je Fahrzeug beträgt 5.000 €. Sie können diese bis auf 30.000 € erhöhen.
Versichert sind zum Beispiel | Zusätzliche Einschlüsse |
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Sie können eine Zusatzabsicherung für das auf einer Baustelle vorgesehene Material und die Werkzeuge, die dort in einem Lagerraum gelagert sind, vereinbaren.
Achten Sie auch auf eine Haus-zu-Haus-Deckung. So besteht auch während der Be- und der Entladung des Fahrzeugs Versicherungsschutz. Zudem gibt es Schutz auch nach Beendigung des Transports, wenn die versicherte Ware im verschlossenen Fahrzeug verbleibt und auf offener Straße abgestellt wird.
Die meisten Produktions- und Handelsbetriebe besitzen aus Kostengründen keine eigenen Fahrzeuge mehr. Hier werden meist Transportunternehmen wie Speditionen direkt mit dem Transport der Waren beauftragt. Der Spediteur haftet normalerweise für Vorkommnisse wie den Diebstahl von Waren, welche während des Transports stattfinden. Er kann jedoch vertraglich eine Beschränkung vornehmen. In diesem Fall kann das Unternehmen, das den Spediteur beauftragt hat, keine höhere Entschädigung verlangen, selbst wenn die gezahlte Entschädigung in keinem Verhältnis zu dem entstandenen Verlust steht. Auch gesetzlich kann die Haftung des Spediteurs eingeschränkt sein. Dies ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch oder den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Der Haftungshöchstbetrag wird hieraus nach dem tagesaktuellen sogenannten Sonderziehungsrecht festgelegt und beträgt 8,33 SZR für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, welches beschädigt wurde oder verloren gegangen ist (umgerechnet ca. 10 Euro pro Kilogramm).
Deshalb gibt es auch hier gute Gründe, selbst adäquat vorzusorgen, indem Sie eine eigene Warentransport-Versicherung abschließen. Diese kann individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden, mindert Ihre finanziellen Risiken und sichert die Existenz Ihres Unternehmens.
Die Generali bietet für den gesamten Transportbereich entsprechende Lösungen nach modernsten Standards an - auch und gerade für kleinere und mittelständische Betriebe.
Sprechen Sie Ihren Vermögensberater an. Er berät Sie gern.
Die Berater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) helfen, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
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