TÜV überzogen: Welche Folgen bei überfälliger HU drohen

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Was pas­siert, wenn du den TÜV-Ter­min ver­passt?

Wenn du den TÜV überziehst, drohen dir laut §29 StVZO nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Eine Schonfrist gibt es nicht: Das Versäumen der Untersuchung ist bereits ab dem ersten Tag eine Ordnungswidrigkeit. Die TÜV-Untersuchung sollte innerhalb des Monats stattfinden, der auf der HU-Plakette steht.

Verursachst du in diesem Zeitraum ohne gültige HU-Plakette einen Unfall, kann sogar die Leistung der Kfz-Versicherung eingeschränkt sein. Es gilt: Je länger der TÜV überzogen wird, desto teurer wird es.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Keine Schonfrist: Schon ab dem ersten Tag ohne gültige HU-Plakette liegt eine Ordnungswidrigkeit vor – Bußgelder und Punkte drohen ab zwei Monaten Verzug.
  • Versicherungsrisiko: Bei einem Unfall mit überzogenem TÜV kann die Kfz-Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern.
  • Teurer mit der Zeit: Je länger der TÜV überzogen wird, desto höher sind Bußgelder und Zusatzkosten durch eine erweiterte Hauptuntersuchung.

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Hauptuntersuchung fürs Auto und Motorrad: Was ist der TÜV?

Am öffentlichen Straßenverkehr dürfen laut §29 StVZO nur zugelassene Fahrzeuge mit gültiger TÜV/HU-Plakette teilnehmen. Die offizielle Bezeichnung für TÜV ist Hauptuntersuchung (HU). Sie dient der Feststellung der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen. TÜV wird umgangssprachlich verwendet – in Anspielung auf den Technischen Überwachungsverein (TÜV), der früher als einzige Institution diese Untersuchung durchführen konnte. Mittlerweile dürfen auch andere Organisationen wie DEKRA, KÜS, FSP oder GTÜ die HU abnehmen.

Wie oft muss man zum TÜV?

In Deutschland müssen Fahrzeuge regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Für neue Autos ist die erste HU nach drei Jahren ab dem Erstzulassungsdatum notwendig. Danach ist der TÜV alle zwei Jahre fällig. Für Motorräder gilt generell die Zweijahresregelung.

Ein Blick auf die Plakette zeigt, wann der TÜV fällig ist

Wann genau deine nächste TÜV-Prüfung fällig ist, siehst du auf der Plakette an deinem Nummernschild. Dort sind Monat und Jahr vermerkt. Einen Termin kannst du bei den meisten Prüforganisationen mittlerweile online buchen.

Was kostet der TÜV?

Bei den Kosten der Hauptuntersuchung gibt es regionale Unterschiede. Generell gilt: Mit Größe und Gewicht des Fahrzeugs steigt der Preis. Für normale Kraftfahrzeuge bis 3,5 t fallen im Durchschnitt 90 EUR an. Dieser Preis gilt ohne Abgasuntersuchung (AU). Die AU ist zwar Teil der HU. Sie kann aber unabhängig von der technischen Prüfung schon maximal einen Monat vorher von einer anerkannten Werkstatt durchgeführt werden. Meistens werden jedoch beide Untersuchungen gleichzeitig durchgeführt. Die Gesamtkosten für HU und AU belaufen sich auf etwa 150 EUR. (Stand 2025)

Elektroautos müssen genauso wie Autos mit Verbrennungsmotor drei Jahre nach der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung, danach alle zwei Jahre. Bei E-Autos entfällt jedoch die Abgasuntersuchung und es sind nur die Kosten für die HU zu entrichten.

Mehrkosten gibt es bei schweren Kraftfahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 t. Bei jeder Untersuchung werden in etwa 180 EUR für HU + AU fällig. Falls du ein Wohnmobil über 7,5 t fährst, musst du für HU + AU mit Kosten von rund 200 EUR rechnen. Zudem musst du ab einem Fahrzeugalter von sechs Jahren jährlich zum TÜV. Die Kosten für Motorräder hingegen sind günstiger. Hier liegt der Preis bei etwa 85 EUR für HU + AU.

Wichtig: Auch für Anhänger benötigst du regelmäßig eine neue TÜV-Plakette. Die TÜV-Kosten liegen hier bei circa 60 EUR für einen einfachen Anhänger ohne Bremse.

Was wird beim TÜV geprüft?

Bei der HU eines Autos werden bis zu 2.000 Prüfpunkte abgearbeitet. Das Ziel dieser Untersuchung ist neben der Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs auch der Umweltschutz. Die Hauptprüfpunkte beim Pkw sind Lenkung, Bremsen, Scheiben, Spiegel, Licht und Elektrik, Innenraum, Motor/Kupplung, Achsen, Fahrgestell, Räder und Reifen, Auspuff/Abgas sowie die Sicherheitssysteme. Zu Letzteren gehören Airbag, Hupe, Gurte, ESP und ABS.

Natürlich kannst du die Sicherheit deines Autos auch in Eigenregie regelmäßig überprüfen.

Dieser Vorab-Check lohnt sich vor der Prüfung:

  • Hat die Windschutzscheibe Risse?
  • Funktionieren alle Lichter?
  • Wie sehen Luftdruck und Reifenprofil aus?
  • Sitzt das Nummernschild fest?
  • Sind Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste an Bord?

Allerdings stehen dir nicht die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, die bei der HU angewandt werden. Die Untersuchung ist Pflicht und sorgt dafür, dass alle Fahrzeuge auf deutschen Straßen verkehrssicher und umweltverträglich sind.

Die vier Mängelklassen beim TÜV

Werden keine schwerwiegenden Mängel ermittelt, wird eine neue HU/TÜV-Plakette zugeteilt und am hinteren Nummernschild angebracht. Im anderen Fall ist nach Behebung der Mängel eine erneute Vorstellung beim TÜV notwendig.

Diese vier Mängelklassen gibt es:

  • OM – Ohne erkennbare Mängel: Der TÜV händigt sofort die neue Plakette für dein Auto aus.
  • GM - Geringe Mängel: Du erhältst die Plakette, musst jedoch die aufgelisteten Mängel zeitnah beheben. Unterlässt du dies, droht dir im Fall einer Kontrolle ein Bußgeld.
  • EM - Erhebliche Mängel: Du erhältst keine Plakette, denn dein Fahrzeug ist nicht verkehrssicher. Du kannst die Mängel beheben lassen und danach erneut einen Termin zur HU vereinbaren.
  • VU - Verkehrsunsicher: In diesem Fall wird dein Auto umgehend stillgelegt, denn die Rückfahrt ist nicht mehr erlaubt. Der TÜV behält die alte Plakette ein.

Ist es möglich, die 1-Monatsfrist für die Nachprüfung zu verlängern?

Weist das Fahrzeug Mängel auf, die vor Erteilung der Prüfplakette beseitigt werden müssen, erhält der Fahrende dafür vier Wochen Zeit. Diese Frist ist verbindlich und kann nicht verlängert werden. Die Nachprüfung ist aber kostengünstiger als eine komplette HU. Die Preise liegen zwischen 12 und 30 EUR.

Fällt der letztmögliche Tag zur TÜV-Abnahme auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, muss das Fahrzeug spätestens am darauffolgenden Werktag vorgeführt werden.

Wie lange kann man den TÜV überziehen?

Der Termin zur Hauptuntersuchung ist ein Pflichttermin. Daher darfst du den TÜV überhaupt nicht überziehen. Die Möglichkeit einer TÜV-Überziehung ist bei Fahrzeughaltern ein oft anzutreffender Irrtum, weil ein Bußgeld erst nach einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten droht.

Laut Legislative begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn der TÜV überzogen wird. Kommt es zu einem Unfall mit dem Fahrzeug ohne gültigen TÜV und sicherheitsrelevanten Mängeln, kann es zu Problemen mit der Kfz-Versicherung bei der Leistungsanerkennung und Kostenübernahme kommen.

Wer ein Saisonkennzeichen besitzt und der TÜV außerhalb des Betriebszeitraums fällig ist, muss sein Fahrzeug im ersten Monat des neuen Betriebszeitraums zur Prüfstelle bringen. Wird die HU zu spät gemacht und der erste Betriebsmonat nicht genutzt, gilt dasselbe Bußgeld wie bei normalen Kennzeichen (ab 2 Monaten Verzug: 15 EUR, ab 8 Monaten: 60 EUR + 1 Punkt).

Wie hoch fällt die Strafe für den überzogenen TÜV-Termin aus?

Generell gilt: Die Prüforganisation wird kein Bußgeld verhängen. Du kannst also unbesorgt zu TÜV, Dekra oder andere Anbieter – und solltest dies bei überzogenem TÜV auch so schnell wie möglich tun. Wenn dein TÜV mehr als zwei Monate überschritten ist, ist die Prüforganisationen zur Durchführung einer sogenannten erweiterten Hauptuntersuchung verpflichtet. Diese wird auch als Ergänzungsuntersuchung bezeichnet. Für diese erweiterte HU fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 20 % der regulären Hauptuntersuchung an.

Strafen drohen dir, wenn dein abgelaufener TÜV anderweitig auffällt – etwa im Rahmen einer Polizeikontrolle.

Bei überzogenem TÜV drohen folgende Bußgelder:

  • 0-2 Monate: kein Bußgeld, keine Punkte
  • 2-4 Monate: 15 EUR Bußgeld, keine Punkte
  • 4-8 Monate: 25 EUR Bußgeld, keine Punkte
  • Über 8 Monate: 60 EUR Bußgeld, ein Punkt

TÜV überziehen und Versicherungsschutz: Was gilt?

Fahren mit überzogenem TÜV kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken. Fährst du ohne gültigen TÜV, gilt dies als einfache Fahrlässigkeit. Wenn dir bekannt ist, dass an deinem Auto etwas defekt ist, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall könnte die Kfz-Versicherung Leistungen im Versicherungsfall kürzen. Ob dies der Fall ist, hängt maßgeblich davon ab, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist oder nicht.

Fazit: Lieber pünktlich zur Untersuchung

Regelmäßige Haupt- und Abgasuntersuchungen sind Pflicht. Wenn du den TÜV überziehst, drohen dir Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall droht dir ein Teilverlust des Versicherungsschutzes deiner Kfz-Versicherung.

Damit du allzeit sicher unterwegs bist, buche rechtzeitig einen Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung bei TÜV, DEKRA oder einem anderen Anbieter.

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