Lärmbelästigung durch Baustelle oder Rasenmäher
In Deutschland gilt zum Schutz vor Lärmbelästigung in Wohngebieten die Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung. Viele kennen sie auch als 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Sie verbietet den Einsatz von Geräten und Maschinen im Freien wie Rasenmäher, Grastrimmer, Laubbläser und Baumaschinen an Sonn- und Feiertagen. An Werktagen darfst du sie zwischen 20 und 7 Uhr nicht anmachen.
Für Rasenmäher, Grastrimmer und Laubsammler mit Benzinmotor gelten von Montag bis Samstag neben der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr weitere Zeiten. Von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 20 Uhr bleiben sie auch aus.
Lärmbelästigung melden oder nicht?
Lärmbelästigung verursacht oft Streit unter Nachbarn. Welchen Geräuschpegel du als Lärm siehst, hängt von deinem Gefühl und der Ursache ab.
Wenn es keine speziellen Regeln gibt, solltest du erst einmal um Rücksicht bitten. Vielleicht findest du andere Personen in deiner Nachbarschaft, die der Lärm auch stört. Mache den Verursacher auf die Lärmbelästigung aufmerksam.
Bei einer ständigen Lärmbelästigung führst du am besten ein Lärmprotokoll. Vor Gericht dient es oft als Beweis. Melde den Lärm bei der zuständigen kommunalen Behörde oder der Hausverwaltung. In akuten Fällen wendest du dich an die Polizei.
Fazit: Achte bei Lärmbelästigung auf die Uhrzeit
Bei ständiger Lärmbelästigung durch die Nachbarn tagsüber kannst du zuerst versuchen, mit ihnen zu reden. Informiere dich über die geltenden Ruhezeiten in deiner Region und halte sie ein. Findet die Lärmbelästigung durch ein Gewerbe im Wohngebiet nachts statt, rufst du am besten die Polizei. Eine Rechtsschutzversicherung kann dir bei rechtlichen Fragen und Problemen helfen.