Wenn ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, bedeutet das, dass der Besitzer des dienenden Grundstücks die Pflicht hat, dem Nachbarn den Zugang jederzeit zu gewähren. Wenn du das Grundstück verkaufst, geht diese Pflicht automatisch auf den neuen Besitzer über. Kann man dem Nachbarn das Wegerecht entziehen? Das Wegerecht kann nicht einfach entzogen werden, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Als Besitzer des dienenden Grundstücks musst du es in der Regel dulden. Wenn du das Wegerecht entziehen möchtest, muss ein gut durchdachter Antrag mit Begründung gestellt werden. So ein Antrag hat in der Regel jedoch nur geringe Erfolgschancen.
Du darfst deinem Nachbarn nicht den Zugang zu seinem Grundstück verwehren. Die Zufahrt oder der Weg dürfen nicht durch Beete, Baumaterial, Zäune oder Blumenkübel blockiert sein. Es ist auch nicht erlaubt, ein abschließbares Tor zur Straße auszurichten, ohne den Nachbarn des herrschenden Grundstücks einen Schlüssel zu geben. Wenn du das Wegerecht nicht beachtest, kann es zu einer Klage kommen und du musst Schadenersatz leisten.
Wer darf das Wegerecht nutzen?
Das Recht der Wegenutzung beinhaltet nicht die Erlaubnis zu einer grundlosen Nutzung. Der Nachbar darf den Weg nicht unnötig auf dem Weg hin- und herfahren, parken oder anhalten. Überprüfe, ob das Wegerecht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist. Gilt das Wegerecht auch für Besucher? Ist keine Einschränkung im Grundbuch eingetragen, so dürfen das Wegerecht auch diese Personen in Anspruch nehmen:
- Mieter
- Pächter
- Besucher
- Kunden
- Hausgenossen
Grunddienstbarkeit löschen: Wie kann ich das Wegerecht entziehen?
Vor dem Kauf eines Grundstücks solltest du immer überprüfen, ob das Grundstück mit einer Grunddienstbarkeit belegt ist. Ansonsten könntest du gezwungen sein, dem Nachbarn Rechte einzuräumen, von denen du nichts wusstest. Musst du deinem Nachbarn ein Wegerecht gewähren, bedeutet das eine Einschränkung für dich. Du kannst prüfen lassen, ob ein Formfehler vorliegt, der zu einer fehlerhaften Eintragung im Grundbuch geführt hat. Diese kannst du dann aus dem Grundbuch löschen lassen. Oft sind Wegerechte aber auch zeitlich begrenzt und nach Ablauf der Frist nicht mehr gültig. In diesem Fall musst du das Wegerecht eventuell nicht mehr gewähren. Es könnte zum Beispiel sein, dass sich die Umgebung von einem benachbarten Grundstück so verändert hat, dass ein entsprechendes Wegerecht für dein Grundstück nicht mehr sinnvoll ist.