Eine Frau füllt ein Formular aus

FAQ zum Thema Vor­sor­ge­voll­macht

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Lesezeit: 4-5 Minuten

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung spielen vor allem bei jungen Menschen selten eine Rolle. Trotzdem ist es für jeden empfehlenswert, sich mit dem Thema gesetzliche Betreuung oder durch Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder früh zu befassen.

Du findest in diesem Artikel die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zur Vorsorgevollmacht. Alle wichtigen Infos haben wir dir hier schon auf einen Blick zusammengefasst:

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer an deiner Stelle rechtliche Entscheidungen treffen darf.
  • Die Regelung zur gesetzlichen Betreuung gilt nur, wenn du nicht mehr selbst entscheiden kannst.
  • Es ist möglich, mehrere Personen bei einer Vorsorgevollmacht mit einzubeziehen.
  • Du kannst die Vorsorgevollmacht ohne Notar schreiben. In manchen Fällen ist jedoch eine Beglaubigung vom Notar sinnvoll.
  • Kümmere dich auch um andere Aspekte wie eine Sterbegeldversicherung oder eine Patientenverfügung.

Was ist eine Vor­sor­ge­voll­macht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Regelung. Sie gilt in Situationen, in denen du nicht mehr selbst rechtliche Entscheidungen treffen kannst. Dann bestimmt sie, wer über deine Entscheidungsmacht verfügt. Mit einer Vorsorgevollmacht kannst du auch regeln, dass eine Person nur einzelne Aufgaben für dich erledigen darf.

Wer braucht wann eine Vorsorgevollmacht?

Es ist für jeden Erwachsenen empfehlenswert, eine Vorsorgevollmacht zu haben. Auch junge Menschen kann ein schlimmes Schicksal treffen. Ein Beispiel sind Folgen eines Unfalls, ein Schlaganfall oder eine verschlimmerte psychische Krankheit.

Wenn du eine Vorsorgevollmacht verfasst, legst du bestimmte Menschen fest. Diese entscheiden dann in rechtlichen Situationen in deinem Namen. Sobald du nicht mehr eigenverantwortlich handeln kannst, kommt die Vorsorgevollmacht zum Einsatz.

Konkrete Situationen für Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Nach einem Unfall mit schweren Kopfverletzungen kann es passieren, dass eine Person für mehrere Wochen ohne Bewusstsein ist. In der Zwischenzeit muss sich jemand um Zahlungen und die Wohnung kümmern. Hast du dann eine Vorsorgevollmacht, kann die von dir ausgewählte Person für dich wichtige Angelegenheiten regeln.

In vielen Fällen ist jedoch nicht gleich eindeutig, dass eine Person einen Bevollmächtigten braucht. Oft sagen Hausärzte, Familienmitglieder oder Personal in Seniorenheimen dann, dass ein Mensch nicht mehr geschäftsfähig ist. Ein Richter trifft die endgültige Entscheidung, ob eine Person eine gesetzliche Betreuung braucht.

Wichtige Überlegungen zur Wahl des Bevollmächtigten?

Wähle eine Person als Bevollmächtigten aus, die dich gut kennt und der du vollkommen vertraust. Sei dir sicher, dass sie immer deine Interessen berücksichtigt und wahrscheinlich nach deinen Wünschen entscheidet.

Prinzipiell kannst du mehrere verschiedene Vollmachten ausstellen. Wer zum Beispiel einen Arzt in der Familie hat, möchte diesem vielleicht eine Vollmacht zur Gesundheitsvorsorge geben. Für Entscheidungen wie die Einweisung in geschlossene Psychiatrien braucht man immer eine richterliche Genehmigung.

Bei einer Doppelvollmacht stattest du zwei Bevollmächtigte mit uneingeschränkten Vollmachten aus. Das bedeutet, dass zwei Personen über deine Angelegenheiten entscheiden dürfen. Bedenke aber, dass es dadurch auch zu Verzögerungen oder komplizierten Situationen kommen kann. Eine Alternative ist eine Ersatzvollmacht, die einen Ersatz für deinen Bevollmächtigten bestimmt.

Wie muss eine gültige Vorsorgevollmacht aussehen?

Du kannst deine Vorsorgevollmacht ohne Notar per Hand oder am PC schreiben. Setze deine Unterschrift, Ort und Datum unter das Schreiben. Drücke dich so deutlich wie möglich aus. Erkläre zum Beispiel, zu welchem Bereich deine Wünsche gehören.

Verwende nur vorformulierte Texte von amtlichen Stellen, wenn du ein kompliziertes Thema beschreiben willst. Eine Broschüre mit Hilfestellungen für die Formulierung und weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht findest du zum Beispiel auf den Seiten der Bundesministerien. Beim Bundesministerium der Justiz kannst du dir ein Formular für die Vorsorgevollmacht herunterladen oder ausdrucken.

Gilt eine Vorsorgevollmacht ohne Notar?

Die Beglaubigung durch einen Notar ist keine Pflicht. Sie empfiehlt sich aber zum Beispiel dann, wenn die Person deines Vertrauens über große Geldmengen entscheiden soll. Wenn es um gesellschaftsrechtliche oder erbrechtliche Vollmachten geht, brauchst du immer einen Notar.

Ein Notar berät dich auch zu Besonderheiten bei einer Vorsorgevollmacht. Ein Kind mit einer Vollmacht über das Vermögen seiner Mutter darf sich das Geld nicht selbst überschreiben. Du kannst diesem Verbot aber aus dem Weg gehen. Möchtest du Familienmitglieder für deine Beerdigung absichern, hilft dir auch eine Sterbegeldversicherung.

Unsere Emp­feh­lung

Eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sichert dich und deine Familie für den Ernstfall ab. Auch eine private Sterbegeldversicherung solltest du dafür abschließen. Sie kann dir bei der Gestaltung deiner Beerdigung nach deinen eigenen Wünschen helfen und sorgt für eine finanzielle Entlastung deiner Hinterbliebenen.

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Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Die Notarkosten richten sich nach der Hälfte deines Vermögens und sind bei jedem Notar gleich. Grundsätzlich dürfen diese Kosten maximal die Hälfte deines vorhandenen Vermögens betragen, diese sind jedoch auf mindestens 60 EUR und maximal 1.735 EUR begrenzt. Denke daran, dass Mehrwertsteuer, Verwaltungskosten und sonstige Ausgaben extra berechnet werden. Frage am besten bei deinem Notar nach, welche Kosten für eine Vorsorgevollmacht entstehen.

Wie solltest du eine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

Gib deinem Bevollmächtigten ein Exemplar der unterschriebenen Vollmacht, damit er im Ernstfall schnell handeln kann. Außerdem ist es möglich, die Vollmacht gegen eine Gebühr in einem sogenannten Vorsorgeregister registrieren zu lassen.

Was pas­siert, wenn du keine Vor­sor­ge­voll­macht hast?

Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Oft wendet man sich an Familienangehörige, die für eine Betreuung infrage kommen.

Ehepartner sind dabei meist die erste Wahl. Danach zieht man Kinder oder Eltern in Betracht. Zuletzt sieht sich das Gericht weitere Verwandte wie Geschwister, Enkelkinder oder Freunde an.

Findet das Amtsgericht keine Angehörigen oder geeignete Personen, kann eine gesetzliche Betreuung zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich oft um Sozialpädagogen oder ehrenamtliche Helfer.

Vorsorgevollmacht: Widerruf oder Entzug möglich?

Eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht behält ihre Gültigkeit, bis du sie widerrufst. Sollte das der Fall sein, bitte die Person um die Rückgabe des Dokuments. Das gilt auch bei notariell beurkundeten und im Vorsorgeregister lagernden Vollmachten.

Der Unter­schied zwi­schen einer Pati­en­ten- und Betreu­ungs­ver­fü­gung?

Eine Vorsorgevollmacht ernennt einen Bevollmächtigten, der rechtlich verbindliche Entscheidungen für dich treffen darf. Ein Betreuer kann zwar Vorschläge für deine Angelegenheiten machen, hat aber keine Vollmacht. Am Ende entscheidet hier ein Betreuungsgericht oder ein Rechtspfleger.

Eine Patientenverfügung beschränkt sich auf den medizinischen Bereich. Dort legen Patienten fest, ob bestimmte Maßnahmen wie künstliche Beatmung erwünscht sind. Gibt es nur eine Vorsorgevollmacht, muss das der Bevollmächtigte zusammen mit den Ärzten entscheiden.

Fazit: Die gesetzliche Betreuung früh regeln

Du solltest dir zu Themen wie Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Ruhe Gedanken machen. Nimm dir die Zeit, alles gut zu planen. Das kann mit oder ohne Notar passieren.

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