Brille und Kugelschreiber auf Formular zur Vorsorgevollmacht

FAQ: Vorsorgevollmacht

  1. ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK
  2. FAQ: VORSORGEVOLLMACHT
Gesund bleiben
Lesezeit: 3-4 Minuten

FAQ: Vor­sor­ge­voll­macht

Was du schon immer über Versicherung wissen wolltest.

Du hast Fragen rund um die Themen Versicherung und Generali? Wir geben Antworten: Einfach, schnell, kompetent. Und sollte deine spezielle Frage einmal nicht hier beantwortet werden können, schreibe uns einfach: nachricht@generali.de

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Bevollmächtigung. Sie regelt in Situationen, in denen du nicht mehr eigenständig rechtlich gültige Entscheidungen treffen kannst, wer   über deine Entscheidungsmacht verfügt. Ebenfalls kann in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden, welche Person, welche bestimmten Aufgaben für dich erledigen darf. Auch wenn man sehr ungern über den Ernstfall nachdenken möchte – im Leben kann es überraschend zu solch einer Situation kommen. Mit einer Vorsorgevollmacht bist du dann auf der sicheren Seite.

Wer braucht für welche Situationen eine Vorsorgevollmacht?

Grundsätzlich wird jedem Erwachsenen empfohlen eine Vorsorgevollmacht zu haben. Denn auch in jungen Jahren kann es passieren, dass du eigenständig keine rechtlichen Entscheidungen mehr treffen kannst. Beispielsweise wegen einer schweren Behinderung, die durch einen Unfall entstand, einem Schlaganfall oder im Verlauf von psychischen Erkrankungen. Wenn du eine Vorsorgevollmacht verfasst, bestimmst du, wer in solchen Situationen wichtige Entscheidungen in deinem Namen trifft. Sie kommt also nur dann zum Einsatz, wenn du nicht mehr in der Lage bist, eigenverantwortlich zu handeln.

Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall mit schweren Kopfverletzungen kann es passieren, dass eine Person für mehrere Wochen nicht bei Bewusstsein ist. In der Zwischenzeit muss sich dennoch um Zahlungsverpflichtungen und Wohnungsangelegenheiten gekümmert werden. Hast du dann eine Vorsorgevollmacht, kann die von dir ausgewählte Person für dich wichtige Angelegenheiten regeln.

In vielen Fällen ist jedoch nicht sofort eindeutig, dass eine Person einen Bevollmächtigten braucht. Meist äußern Hausärzte, Familienmitglieder oder Pflegepersonal in Seniorenheimen dann die Vermutung, dass eine Person nicht mehr geschäftsfähig ist. Die endgültige Entscheidung, ob eine Person nicht mehr selbstständig Rechtsgeschäfte vornehmen kann, trifft aber ein Richter.

Wen kann ich bevollmächtigen und kann es mehrere Bevollmächtigte geben?

Wähle eine Person als Bevollmächtigten aus, die dich gut kennt und der du vollkommen vertraust. Du solltest eine Person wählen, bei der du dir sicher bist, dass sie stets deine Interessen vertreten wird und nach deinen mutmaßlichen Wünschen entscheiden wird.

Prinzipiell kannst du mehrere verschiedene Vollmachten ausstellen, dementsprechend gibt es dann auch mehrere Bevollmächtigte. Wer beispielsweise einen Arzt in der Familie hat, möchte vielleicht diesen mit einer Gesundheitsvorsorge-Vollmacht ausstatten. Natürlich solltest du bei deiner Entscheidung berücksichtigen, dass mehrere Bevollmächtigte einige Entscheidungen verkomplizieren können. Bestimmte Entscheidungen darf auch ein Bevollmächtigter nicht treffen, wie zum Beispiel Maßnahmen für die Unterbringung in geschlossenen Psychiatrien. Hierfür ist eine richterliche Genehmigung erforderlich.

Bei einer Doppelvollmacht stattest du zwei Bevollmächtigte mit uneingeschränkten Vollmachten aus. Das bedeutet, dass zwei Personen über deine Angelegenheiten entscheiden dürfen. Falls einer der beiden Bevollmächtigten verhindert ist, hast du jeweils einen Ersatz. Zudem kontrollieren sich bei einer Doppelvollmacht die beiden Bevollmächtigten gegenseitig. Entscheidungen werden entweder gemeinsam oder getrennt voneinander getroffen. Das schützt vor Missbrauch deiner Vollmacht. Allerdings können sich so unter Umständen wichtige Entscheidungen verzögern.

Wenn du lediglich sichergehen möchtest, dass ein Ersatzbevollmächtigter bereitsteht, kannst du eine Ersatzvollmacht ausstellen. Dabei handelt es sich um eine uneingeschränkte Vollmacht, die der Ersatzbevollmächtigte erst in die Hände bekommt, falls deine erste Wahl verhindert ist. In solchen Konstellationen kann der Besuch eines Notars sinnvoll sein.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Keine Vorsorgevollmacht – was nun? Gerätst du ohne Vorsorgevollmacht in eine Lage, in der du deine Interessen nicht mehr selbst vertreten kannst, bestimmt das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Im Vorfeld werden Angehörige, die für die Betreuung in Frage kommen, kontaktiert. Meist fällt die Wahl des Betreuers zuerst auf den Ehepartner. Anschließend werden Kinder oder Eltern in Betracht gezogen. Zuletzt weitere Verwandte wie Geschwister, Enkelkinder oder Freunde des zu Betreuenden. Findet das Gericht keine Angehörigen oder geeignete Personen, kann eine gesetzliche Betreuung zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich oft um Sozialpädagogen oder ehrenamtliche Helfer.

Was ist der Unterschied zu einer Betreuungs- oder Patientenverfügung?

Eine Vorsorgevollmacht ernennt einen Bevollmächtigten, der rechtlich verbindliche Entscheidungen für dich treffen und entsprechend für dich unterschreiben darf. Eine Betreuungsverfügung hingegen beinhaltet keine solchen Vollmachten. Ein Betreuer kann zwar Vorschläge für dich betreffende Geschäfte oder sonstiges machen. Darüber entscheiden wird jedoch ein Betreuungsgericht beziehungsweise der zuständige Rechtspfleger.

Eine Patientenverfügung wiederum beschränkt sich auf den medizinischen Bereich. In ihr legen Patientinnen und Patienten fest, ob bestimmte medizinische Maßnahmen wie künstliche Beatmung durchzuführen oder zu unterlassen sind. Dies ist eine große Entlastung für Angehörige oder Bevollmächtigte, die in ohnehin herausfordernden Situationen nicht über Leben oder Tod entscheiden zu müssen. Denn liegt keine Patientenverfügung vor, aber eine entsprechende Vorsorgevollmacht, ist der Bevollmächtigte gefragt. Er entscheidet gemeinsam mit den zuständigen Ärzten und nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten. Eine Vorsorgevollmacht kann die Patientenverfügung nicht ersetzen.

Welche Form muss eine Vorsorgevollmacht haben?

Du kannst deine Vorsorgevollmacht ohne Notar handschriftlich oder am PC schreiben. Wichtig sind deine eigenhändige Unterschrift sowie Angaben zu Ort und Datum. Wenn du sie in eigenen Worten verfassen möchtest, achte darauf, möglichst präzise anzugeben, auf welche Lebensbereiche diese sich bezieht. Nutze am besten nicht irgendwelche Vorsorgevollmacht-Formulare aus unbekannten Internetquellen, wenn du komplexere Vollmachten erstellen möchtest. Im schlimmsten Fall sind sie ungültig. Hilfreich sind vorformulierte Texte von amtlichen Stellen, die du individuell anpassen kannst.
Eine Broschüre mit Hilfestellungen für die Formulierung und weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, findest du zum Beispiel auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz. Hier kannst du dir einige wichtige Formulare für die Vorsorgevollmacht ausdrucken.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Die Beglaubigung durch einen Notar ist nicht zwingend. Sie empfiehlt sich allerdings zum Beispiel dann, wenn die Person deines Vertrauens in Vermögensangelegenheiten über größere Werte entscheiden soll. Notwendig ist ein Notar, wenn es um gesellschaftsrechtliche oder erbrechtliche Vollmachten geht.

Übrigens ist es Bevollmächtigten verboten, in deinem Namen Geschäfte mit sich selbst abzuschließen. Eine Tochter mit einer Vollmacht über das Vermögen ihrer Mutter kann sich also das Vermögen nicht selbst überschreiben. Du kannst das sogenannte „Verbot des Selbstkontrahierens“ jedoch in deiner Vollmacht aushebeln, indem du deinen Bevollmächtigten dazu berechtigst, Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Die Notarkosten richten sich nach der Hälfte deines Vermögenswertes und sind bei jedem Notar gleich. Sie starten bei etwa 100 Euro – zuzüglich Mehrwertsteuer und Verwaltung in Form von Briefporto etc. Allerdings übersteigen die Kosten auch bei großen Vermögen in der Regel nicht 1.800 Euro. Erkundige dich bei einem Notar vor Ort, mit welchen Kosten du für eine Vorsorgevollmacht zu rechnen hast. Sie kann dabei helfen, die Kosten für ein ansonsten stattfindendes gesetzliches Betreuungsverfahren zu sparen.

Wie sollte man eine Vorsorgevollmacht aufbewahren?

Damit dein Bevollmächtigter handeln kann, ist es sinnvoll, ihm ein Exemplar der unterschriebenen Vollmacht auszuhändigen. Außerdem ist es möglich, die Vollmacht gegen Gebühr in einem sogenannten Vorsorgeregister registrieren zu lassen.

Kann eine Vorsorgevollmacht entzogen oder widerrufen werden?

Eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht behält ihre Gültigkeit, bis du sie widerrufst. Sollte das der Fall sein, bitte die Person – auch bei notariell beurkundeten und im Vorsorgeregister lagernden Vollmachten – um die Rückgabe des Dokuments.

Unsere Emp­feh­lung

Eine private Sterbegeldversicherung kann dir die Gestaltung deiner Beerdigung nach eigenen Vorstellungen ermöglichen und sorgt zudem für eine finanzielle Entlastung deiner Hinterbliebenen.

Mehr erfahren

Ähn­li­che Arti­kel