Dokumente anfordern: Krankenversicherung

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Recht­li­che Infor­ma­tio­nen

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Im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber das Versicherungsvertragsrecht mit dem VVG-Reformgesetz und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz umfassend reformiert. Diese gesetzlichen Änderungen sind für Versicherungsverträge, die noch bis zum 31.12.2007 geschlossen wurden, zum 01.01.2009 wirksam geworden. Für alle anderen Versicherungsverträge gelten sie seit Vertragsbeginn.

Nachfolgend steht eine Gegenüberstellung der vertraglichen Regelungen vor und nach der gesetzlichen Reform zum Download bereit.

Zu welchem Tarif benötigen Sie Informationen? Geben Sie den Tarifnamen (Ihren Tarifnamen finden Sie u.a. im Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein) bitte hier ein:


Tarif: ---

Ihre Versicherungsbedingungen ab dem 01.01.2009 im kompletten Überblick: Tarifbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen sowie allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (Kundeninformation).

Damit Sie auf einen Blick sehen können, wie sich neues von altem Recht unterscheidet, haben wir für Sie eine vollständige Gegenüberstellung vorbereitet:

Sie sind in einem Tarif versichert, der von der Generali Deutschland Krankenversicherung AG im Neugeschäft nicht mehr angeboten wird. In Ihrem Tarif wird keine Bedingungsänderung durchgeführt. Sie erhalten demnach auch keine neuen Bedingungen. Selbstverständlich profitieren Sie aber von den verbraucherfreundlichen Änderungen aus der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2009. Dies sichern wir Ihnen hiermit zu.

Die wesentlichen Änderungen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst:

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