Sachkundenachweis für Hunde: Pflichten für Hundebesitzer

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Sach­kun­denach­weis für Hunde: Pflich­ten für Hun­de­be­sit­zer

Wer in Deutschland einen Hund halten möchte, muss sich an die vor Ort geltenden Bestimmungen des Hundegesetzes halten. In einigen Bundesländern wird von Hundehaltern ein Sachkundenachweis (SKN) abhängig von der Rasse verlangt. Der SKN beinhaltet eine Prüfung für Hund und Hundehalter.

Was ist der Sachkundenachweis für den Hund?

Beim Sachkundenachweis handelt es sich um einen Test, bei dem der Hundehalter unter Beweis stellen muss, dass er einen Hund Halten und kontrollieren kann. Vom jeweiligen Tier darf keine Gefahr weder für Menschen noch die öffentliche Ordnung ausgehen. Hundehalter haften zudem für alle Schäden, die das Tier verusacht. Der SKN-Test besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Der Test entspricht weitgehend dem Hundeführerschein, wobei es sich um jeweils unterschiedliche schwierige Prüfungen handelt. Bestimmte Hundeführerscheine sind einer Sachkundeprüfung gleichgestellt und werden von Behörden entsprechend anerkannt.

Ein Sachkundenachweis kostet je nach Anbieter und Prüfungsteil zwischen 25 und 60 Euro. Der gesamt Test kostet 25 bis 120 Euro. Einmal erteilt ist der SKN dauerhaft gültig. Wer den Test nicht besteht, kann die Sachkundeprüfung innerhalb von zwei Monaten wiederholen. Hier wird wiederum eine Prüfungsgebühr fällig.

Warum braucht man ihn?

Der Sachkundenachweis wird bei Haltung gefährlicher Hunderassen erforderlich. Diese werden in den Bundesländern als Listenhunde geführt. Die genauen Details zur Pflicht eines SKN sind im jeweiligen Hundegesetz geregelt. Der SKN Test umfasst einen Theorieteil, wo es um spezifisches Hunde-Wissen geht. Im praktischen Teil wird geprüft, wie Hund und Hundehalter im Alltag miteinander umgehen und welches Verhalten der Hund dabei zeigt.

Wo braucht man ihn?

Ein Sachkundenachweis ist nur in bestimmten Bundesländern Pflicht. Vor einer Anschaffung sollten Erkundigungen zu den Regeln für den Wunschhund und den Wohnort eingeholt werden. In der Schweiz und in Niedersachsen ist bereits vor der Anschaffung, von Ersthundehaltern eine theoretische Prüfung abzulegen. Spätestens ein Jahr danach, ist eine praktische Prüfung mit Hund zu absolvieren. In NRW wird für große Hunde vom Halter ein Sachkundenachweis gefordert. In Österreich und Frankreich ist die Pflicht zum Sachkundenachweis rassenabhängig geregelt.

In allen weiteren Bundesländern ohne VKN Pflicht können Hundehalter freiwillig eine Sachkundeprüfung ablegen. Angeboten wird der sogenannte Hundeführerschein durch Verbände wie BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundeschulen), VDH (Verbandes für das deutsche Hundewesen) und BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater). Haltern bringt der Prüfungsnachweis Sicherheit und unter Umständen Steuervergünstigungen.

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