Brandschutz: 5 Tipps gegen kleine Brände zu Hause
Wenn ein Feuer im Haus außer Kontrolle gerät, kann es großen Schaden anrichten. Haus- und Wohnungsbrände sind gar nicht so selten: Knapp 200.000 Brandfälle werden jährlich in Deutschland gemeldet, mit geschätzt einer Milliarde Euro Sachschäden.
Aber keine Panik. Du kannst einiges tun, damit aus einem kleinen Feuer kein großer Brand wird. Wichtig ist, dass du darauf vorbereitet bist, die nötige Ausrüstung griffbereit hast und weder dich noch andere in Gefahr bringst. Mit der Generali Wohngebäudeversicherung und der Generali Hausratversicherung kannst du dich für die Folgen eines Brandes absichern. Was du bei einem Feuer sonst noch tun kannst, erfährst du hier.
1. Feuerlöscher für zu Hause
An Feuerlöscher denkt man zuerst, wenn es um die Brandbekämpfung geht. Aber wusstest du, dass der falsche Feuerlöscher einen Brand noch verschlimmern kann?
Fettbrände, etwa in der Küche am Herd oder der Fritteuse, dürfen beispielsweise nur mit speziell dafür geeigneten Feuerlöschern der Brandklasse F gelöscht werden. Und brennende Elektrogeräte dürfen wegen der Gefahr eines Stromschlages nicht mit Wasser gelöscht werden. Stattdessen eignen sich zum Löschen elektrischer Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik am besten Kohlendioxidlöscher.
Laut DIN EN 2 werden brennbare Stoffe in verschiedene Brandklassen eingeteilt. Wenn du dir einen Feuerlöscher für zu Hause besorgst, sieh vor dem Kauf nach, für welche Zwecke er sich eignet. Auf jedem Feuerlöscher sind die Brandklassen mit den entsprechenden Buchstaben und Symbolen vermerkt. Finde bei einem Feuer zuerst heraus, um welche Art Brand es sich handelt und entscheide dann, welche Löschmethode erforderlich ist.
Damit der Feuerlöscher im Brandfall einwandfrei funktioniert, muss er regelmäßig gewartet werden. Kurz vor der anstehenden Adventszeit lohnt es sich ganz besonders, zu prüfen, ob der Feuerlöscher einsatzbereit ist. Denn so stimmungsvoll die festliche Dekoration auch sein mag, Kerzen auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum erhöhen die Brandgefahr.

2. Kleine Brände in der Küche löschen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt bei Küchenbränden, zunächst den Herd beziehungsweise den Strom in der Küche auszuschalten. Ansonsten kann ein Löschversuch zum Stromschlag führen. Anschließend setzt du einen Deckel auf den Topf oder die Pfanne, um das Feuer im Keim zu ersticken. Bring dich beim Löschversuch keinesfalls selbst in Gefahr! Alternativ eignen sich für Fettbrände in der Küche Feuerlöscher der Brandklasse F.
3. Feuchtes Handtuch gegen Rauchgas
Wenn es zu Hause brennt, ist schnelles Handeln gefragt. Dabei sind nicht nur die Flammen, sondern vor allem das entstehende Rauchgas gefährlich. Ein feuchtes Handtuch am unteren Türspalt und über Lüftungsschächten kann verhindern, dass sich tödlicher Rauch ausbreitet.
Das Einatmen von Rauchgas kann schon innerhalb weniger Minuten tödlich sein. Oft wird empfohlen, Mund und Nase mit einem feuchten Tuch abzudecken, aber das Tuch kann die giftigen Gase nicht herausfiltern. Es bietet daher keinen wirksamen Schutz. Rette dich und deine Familie also auf jeden Fall schnellstmöglich ins Freie.
4. Feuerwehr rufen
Je nach Brandsituation wird diese Reihenfolge empfohlen: alarmieren, retten, löschen. Erst rufst du die Feuerwehr, dann informierst du schnell die anderen Bewohner und anschließend kannst du einen Löschversuch unternehmen, wenn du dich dadurch nicht selbst gefährdest. Plane deinen Fluchtweg im Voraus, damit du im Ernstfall rasch nach draußen gelangst. Vergewissere dich, dass alle im Haus, also auch Kinder, die Rufnummer der Feuerwehr und den kürzesten Fluchtweg kennen. In einer Notfallsituation sind sie unter Umständen auf sich alleine gestellt, wenn du von ihnen getrennt wirst oder verletzt bist.

5. Einen kühlen Kopf bewahren
Ein Brand ist eine Ausnahmesituation. Natürlich gerät man da leicht in Panik. Spiele also bereits jetzt jedes Szenario gedanklich durch und überlege, was du tun würdest. Dann kannst du im Brandfall schneller handeln, weil du weißt, auf welche Schritte es ankommt.
Weitere Brandgefahren und wie du sie vermeiden kannst
Brandschutz: 5 Tipps gegen kleine Brände zu Hause
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Wohnungsbrand vorbeugen: Funktionierender Rauchmelder
In allen 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht. Wenn du in Berlin oder Brandenburg lebst, hast du noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020. Bis dahin müssen in allen Bestandsbauten Rauchmelder nachgerüstet sein. In Sachsen gilt: Rauchmelder sind nur nach Umbau und in Neubauten verpflichtend zu installieren. Doch in jedem Fall empfiehlt sich ein funktionierender Rauchmelder.
Das Piepsen selbst löscht das Feuer zwar nicht, aber du bist rechtzeitig gewarnt und kannst dich in Sicherheit bringen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es zum Brand kommt und du dich gerade in einem anderen Raum aufhältst oder schläfst. Welche Räume mit einem Rauchmelder auszustatten sind, variiert von Bundesland zu Bundesland.
Das Gleiche gilt für die Wartung: In 9 Bundesländern ist der Mieter für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich. Trotzdem ist es Aufgabe des Vermieters, zu überprüfen, ob die Wartung auch erfolgt ist. Ganz wichtig: Regelmäßig die Batterien wechseln! Nach zehn Jahren sollte ein Rauchmelder komplett ausgetauscht werden.
Übrigens: Für Gehörlose gibt es spezielle Rauchmelder, die im Brandfall mittels Vibration und Lichtsignalen Alarm schlagen.
Wer im Brandfall haften muss
Wenn es trotz aller Maßnahmen zu einem größeren Wohnungsbrand kommt und dein Zuhause als Mieter unbewohnbar ist, benötigst du eine Ersatzunterkunft. Betroffene kommen häufig bei Verwandten oder Freunden unter. Eine Ersatzwohnung muss der Vermieter jedenfalls nicht bereitstellen. Wenn er es dennoch tut, bist du nicht verpflichtet, in die Ersatzwohnung zu ziehen. Alternativ kannst du auch im Hotel oder in einer Pension übernachten. Doch wer übernimmt nach einem Wohnungsbrand die Hotelkosten?
Nach § 536a BGB muss der Vermieter den Hotelaufenthalt nur dann zahlen, wenn er für den Brand verantwortlich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn alte Elektroleitungen nicht saniert wurden, obwohl der Mangel bekannt war. Trifft dies zu, kann der Mieter Schadenersatzansprüche beim Vermieter geltend machen. Hat der Vermieter den Wohnungsbrand jedoch nicht zu verantworten, ist der Mieter mitunter mit hohen Kosten konfrontiert. Ausnahme: Der Nachbar oder eine andere Person hat durch grobe Fahrlässigkeit den Brand verursacht.
Die Miete musst du übrigens in der Regel auch nach einem Wohnungsbrand weiterzahlen. Doch bis der Schaden beseitigt ist, darfst du die Miete mindern. Nach § 286 Nr. 4 BGB ist hierfür keine schriftliche Erklärung des Mieters nötig. Je nach Schwere des Schadens beläuft sich die Mietminderung auf bis zu 100 %. Nach einem Brand ist es Aufgabe des Vermieters, die Wohnung wieder bewohnbar zu machen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn die Mietsache durch das Feuer vollständig zerstört wurde oder der Mieter für den Wohnungsbrand verantwortlich ist, muss der Vermieter nicht sanieren. Ist deine Wohnung jedoch unbewohnbar, kannst du den Mietvertrag kündigen. Bei Vorlage eines entsprechenden Gutachtens sogar fristlos.