Rundum-Schutz
Zur Bilanzierung Ihrer Versorgungsverpflichtungen benötigen Sie jährlich versicherungsmathematische Gutachten über die Höhe der zu bildenden Rückstellungen. Diese erstellen wir nach Ihren individuellen Wünschen.
Unser Gutachter-Team besteht aus versicherungsmathematischen Sachverständigen, Aktuaren und Juristen. Durch die Mitgliedschaft in Fachverbänden und Arbeitsgruppen sind wir stets auf dem aktuellen Stand und informieren Sie über relevante Änderungen im Bilanzrecht.
Pensionszusagen sind ungewisse Verbindlichkeiten, für die in der Bilanz Pensionsrückstellungen ausgewiesen werden. Die Höhe der Pensionsrückstellungen ist auf Grundlage der konkreten Versorgungszusage sowie biometrischer und finanzieller Annahmen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bestimmen. Die dafür notwendigen Berechnungen übernehmen wir für Sie und stellen die Ergebnisse in unseren Gutachten dar.
Die für den Aufbau der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz notwendigen Zuführungen sind steuerlich abzugsfähig und wirken daher für Ihre Firma liquiditätserhöhend. Zugleich ist die steuerbilanzielle Pensionsrückstellung Basis für die Bestimmung des Beitrags zur gesetzlichen Insolvenzsicherung. Das für die entsprechende Meldung beim Träger der Insolvenzsicherung, dem PSV, notwendige Testat erstellen wir für Sie automatisch mit.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung für die Handelsbilanz unterscheidet sich von der Berechnung für die Steuerbilanz. Je nachdem ob es sich um eine Bilanzierung nach dem deutschen HGB oder nach einem internationalen Standard – z.B. IFRS oder US-GAAP – handelt, sind hier zahlreiche weitere Berechnungen notwendig. Alle für den Jahresabschluss relevanten Angaben stellen wir Ihnen übersichtlich in unseren Gutachten bereit.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine Prämie für Dienstjubiläen, so sind auch hierfür in der Steuer- und Handelsbilanz Rückstellungen zu bilden. Neben Geldzahlungen zählen auch Sachleistungen und zusätzliche Urlaubstage zu den Jubiläumszuwendungen. Basis für die Berechnung der Jubiläumsrückstellung ist der Wert der Jubiläumszuwendungen zuzüglich der Sozialabgabenlast des Arbeitgebers für diese Sonderzuwendungen.
Auch Zusagen zur Ermöglichung eines gleitenden Übergangs Ihrer Mitarbeiter in den Ruhestand sind zu bilanzieren. Haben Sie beispielweise Altersteilzeitverträge abgeschlossen, so sind für Aufstockungszahlungen, zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge sowie für die Freistellungsphase im Blockmodell Rückstellungen zu bilden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Pensionsmanagement.
Generali Deutschland Gesellschaft für bAV mbH
AachenMünchener-Platz 1
52064 Aachen
E-Mail: gutachten-bav@generali.com