bKV-Stationär/StationärUnfall

Zur Genesung ist nur das Beste gut genug

Das Wichtigste in Kürze

Für eine bestmögliche Versorgung im Krankenhaus sorgen Leistungen wie:

  • Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Krankenhauswahl
  • Grundgebühren für Telefon, TV und Internet im Krankenhaus

Es ist nachgewiesen: Für eine schnelle Genesung sind Ruhe und die Behandlung durch den richtigen Spezialisten essenziell. Gesetzlich Versicherte müssen sich in der Regel mit mehreren Personen ein Zimmer teilen und werden durch den diensthabenden Arzt behandelt.

Mit der betrieblichen Krankenhaus-Zusatzversicherung bKV-Stationär werden Ihre Mitarbeiter im Ein-/Zweibettzimmer untergebracht und vom Chefarzt behandelt – für mehr Komfort und optimale Betreuung. Nach einem Unfall sorgt bKV-StationärUnfall für eine bestmögliche Versorgung im Krankenhaus.

Leis­tun­gen bKV-Sta­tio­när/Sta­tio­när­Un­fall

bKV-Stationär

  • Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt – Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Zahlung eines Krankenhaustagegeldes bei Verzicht auf Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus (25 Euro/Tag) und bei Verzicht auf das Ein-/Zweibettzimmer und das Familienzimmer (25 Euro/Tag)
  • Ambulante Operationen
  • Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus
  • Familienzimmer bei Entbindung
  • Erstattung von Grundgebühren für Telefon, TV und Internet im Krankenhaus
  • Krankentransport ohne Kilometerbegrenzung
  • Bergungskosten
  • Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands
  • Freie Krankenhauswahl

Dieses Angebot gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte.


bKV-StationärUnfall

  • Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt – Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Zahlung eines Krankenhaustagegeldes bei Verzicht auf Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus (25 Euro/Tag) und bei Verzicht auf das Ein-/Zweibettzimmer und das Familienzimmer (25 Euro/Tag)
  • Ambulante Operationen
  • Erstattung der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus
  • Erstattung von Grundgebühren für Telefon, TV und Internet im Krankenhaus
  • Krankentransport ohne Kilometerbegrenzung
  • Bergungskosten
  • Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands
  • Freie Krankenhauswahl

Dieses Angebot gilt nur für gesetzlich Krankenversicherte. Leistungen nur bei Unfall.


Rechtlicher Hinweis: Mit diesen Informationen zeigen wir Ihnen beispielhaft, was Sie bei uns absichern können. Ihr persönlicher Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen und den Versicherungsbedingungen.

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