Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) übernimmt im Tarif bKV-Budget* 100 % der Kosten bis zur vereinbarten Höchsterstattung je Kalenderjahr. Alle in einem Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leistungen werden auf die vereinbarte Höchsterstattung angerechnet.
* bKV-Budget ist nicht kombinierbar mit bKV-Zahnprophylaxe und bKV-Vorsorge.