Informationen zur Beitragsrückerstattung
Geld zurück bei Leistungsfreiheit
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) ist eine freiwillige Leistung. Wir belohnen Sie, wenn Sie uns für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen oder Belege schicken. Sie bekommen dafür von uns einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Das Beste daran: Vorsorgepauschalen - etwa in den Tarifen vario oder GesundPro - zählen nicht dazu.
Wichtiger Hinweis
Die Beitragsrückerstattung ist ein wertvoller Bonus. Sie sollte jedoch niemals ein Grund sein, im Ernstfall auf medizinische Hilfe zu verzichten. Bitte lassen Sie sich immer behandeln, wenn Sie Beschwerden haben. Ihre Gesundheit ist unbezahlbar.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung hängt von unserem Geschäftserfolg ab. Nur wenn wir Überschüsse erwirtschaftet haben, können wir einen Teil an unsere Versicherten zurückgeben. Sie ist daher nicht garantiert und gilt nur für 2026. Für die folgenden Jahre kann sie noch nicht garantiert werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
1 Das gilt für alle Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung. Ausnahme: Vorsorgepauschalen zum Beispiel in den Tarifen vario oder GesundPro. Bitte beachten Sie: Auch Zahnarztrechnungen oder kleine Beträge gelten als Leistungen.
2 Die versicherte Person ist im Jahr 2026 und bis zum 30.06.2027 bei der Generali Deutschland Krankenversicherung ohne Beitragsrückstand und Anwartschaft ununterbrochen in einem Tarif der Krankheitskosten-Vollversicherung versichert.
3 Die Auszahlung für das leistungsfreie Jahr 2026 erfolgt im September 2027.
Wie hoch ist Ihre Beitragsrückerstattung?
Wir zahlen in der Regel zwei Monatsbeiträge, wenn Sie für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen oder Belege geschickt haben. Das gilt für erwachsene Personen in vielen Vollkosten- und Beihilfetarifen mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 1.000,00 EUR.
Hier eine Übersicht der berechtigten Tarife für eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
Die berechtigten Tarife und wie viele Monatsbeiträge (MB) Sie zurückbekommen können, finden Sie in Ihrem persönlichen Brief.
Wir zahlen zwei Monatsbeiträge zurück, wenn Sie für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen oder Belege geschickt haben.
- Gesund1, GesunB1
- GesundS
- privat1, ppro1
Wir zahlen zwei Monatsbeiträge zurück, wenn Sie für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen oder Belege geschickt haben.
- comfort0, comfort1, comfort2
- EKN0, EKN250(B), EKN600, KN0, KN500, KN1
- CV3H250, CV3H500, CV3N250, CV3N500
- KEH250, KE500, EKE250
- V111S1, V112S1, V121S1, V122S1, V211S1, V212S1, V221S1, V222S1, V223S1, V322S1, V323S1, V232S1, V233S1, V332S1, V333S1, V111S2, V112S2, V121S2, V122S2, V211S2, V212S2, V221S2, V222S2, V223S2, V322S2, V323S2, V232S2, V233S2, V332S2, V333S2
- BSSN, BSSB, BSS, BSS0
Wir zahlen zwei Monatsbeiträge zurück, wenn Sie für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen oder Belege geschickt haben.
- KB10-50(U), KBK20(U), KBH30(U), KBV30-50(U), KBVV5-50(U), KBN20-50, KBE10-30(U), KBEK20(U), KBEG5-20(U)
- B10-50, BK20, BS10, BE10-50, BEK20, BES10, BH30, BG5
Wir zahlen sechs Monatsbeiträge zurück, wenn Sie für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen oder Belege geschickt haben.
- KBBA20-50, KBHA30(U), KBBAV20-50, KBVVA5-50(U), KBBA101-501(U), KBEA10-30(U), KBEAG5-20(U)
- BA10-50, BHA30, BAG5, BEA10-50
Wie wirkt sich eine Beitragsrückerstattung steuerlich aus?
Die Beitragsrückerstattung mindert die Krankenversicherungsbeiträge, die Sie einkommensteuerlich als Sonderausgabe absetzen können.
Sie müssen die Rückzahlung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben – für das Jahr, in dem sie das Geld bekommen haben. Beispiel: Für das Jahr 2026 erhalten Sie die Rückzahlung im September 2027. Dann tragen Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung für 2027 ein.
Wie sich das genau auswirkt, hängt von Ihrer individuellen Einkommensteuererklärung ab. Wir senden Ihnen eine Bescheinigung für das Finanzamt. Weitere steuerliche Fragen besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Wir helfen Ihnen gesund zu bleiben
Nutzen Sie unsere kostenlosen Angebote rund um Ihre Gesundheit. Diese haben keinen Einfluss auf Ihre Beitragsrückerstattung.
Ihr Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung bleibt bestehen.
Wir begleiten Sie in allen Lebenslagen
Viele Tipps und Wissenswertes rund um Gesundheit finden Sie in unserem Journal in der Kategorie "Gesund bleiben".
Starten Sie gleich mit einigen interessanten Artikeln.
FAQ - Fragen und Antworten
Hier beantworten wir weitere wichtige Fragen rund um die Beitragsrückerstattung.
Damit ist gemeint, dass Sie keine Rechnungen oder Belege für medizinische Leistungen schicken, um diese erstattet zu bekommen.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Arzt- oder Zahnarztrechnungen
- Rechnungen für Medikamente
- Heilmittel, Rechnungen für Krankenhausaufenthalte
Es entfällt dann der Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.
Wenn Sie für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen senden, bekommen Sie im Folgejahr 2027 eine Rückzahlung. Das können mehrere Monatsbeiträge sein. Es kann sich lohnen, kleinere Rechnungen selbst zu zahlen, um die Beitragsrückerstattung zu erhalten. Allerdings sollten Sie alle steuerlichen Auswirkungen sorgfältig prüfen. Fragen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater.
Schicken Sie uns für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen, bekommen Sie die Beitragsrückerstattung automatisch. Wir zahlen diese im September 2027. Sie müssen nichts dafür tun.
Eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung hängt vom Geschäftserfolg ab. Wir legen sie deshalb jeweils nur für ein Jahr fest. Für das Anspruchsjahr 2026 bekommen Sie eine Erstattung, wenn Sie keine Rechnungen geschickt haben. Für die Folgejahre informieren wir Sie rechtzeitig.
Die berechtigten Tarife und wie viele Monatsbeiträge Sie zurückbekommen können, finden Sie in Ihrem persönlichen Brief.
Sie können Ihren Versicherungsschein nutzen, um die mögliche Erstattung zu berechnen. Multiplizieren Sie einfach den monatlichen Beitrag mit der Anzahl der Monate.
Für Personen in Tarifen für Beamtenanwärter zahlen wir 6 Monatsbeiträge als Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit im Anspruchsjahr 2026.
Das gilt für alle Tarifstufen der Tarife BA und BEA:
- Tarife BA: BA10-50, BHA30, BAG5
- Tarif BEA: BEA10-50
- Tarife KBBA(U): KBBA20-50(U), KBBA101-501(U), KBHA30(U), KBBAV20-50(U)
- Tarif KBVVA(U): KBVVA5-50(U)
- Tarife KBEA(U): KBEA10-30(U), KBEAG5-20(U)
Um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, muss die versicherte Person verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass nicht alle Personen in einem Vertrag eine Beitragsrückerstattung erhalten.
Ja, wenn Sie die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung erfüllen. Sind Sie nicht das gesamte Jahr in einem Tarif versichert, bekommen Sie diese nur anteilig.
Ein Tarifwechsel kann Auswirkungen auf Ihre Beitragsrückerstattung haben. Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Sie wechseln in einen Tarif, der ebenfalls anspruchsberechtigt ist.
Wechseln Sie in einem Kalenderjahr den Tarif und beide bieten die Beitragsrückerstattung, berechnen wir diese anteilig. Entscheidend ist, wie lange Sie in jedem Tarif versichert waren. Wichtig für Sie: In beiden Tarifen dürfen Sie keine Rechnungen oder Belege einreichen. Sonst haben Sie keinen Anspruch auf die Rückerstattung.
2. Sie wechseln in einen Tarif ohne Anspruch auf Beitragsrückerstattung.
Wenn Ihr neuer Tarif keine Rückerstattung vorsieht, verlieren Sie den Anspruch für das laufende Kalenderjahr – auch wenn Sie vorher leistungsfrei waren.
3. Sie wechseln in einen Tarif mit Anspruch auf Rückerstattung (nach vorherigem Tarif ohne Anspruch).
In diesem Fall dürfen Sie für das gesamte Kalenderjahr keine Rechnungen schicken. Die Rückerstattung berechnen wir für die Zeit anteilig für den berechtigten Tarif.
Ihr Arbeitgeber profitiert nicht von der Beitragsrückerstattung. Sind Sie angestellt, müssen Sie die Auszahlung der Beitragsrückerstattung Ihrem Arbeitsgeber nicht mitteilen, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Beiträge mitfinanziert.
Sie dürfen keine Rechnungen für die versicherte Person für das Anspruchsjahr 2026 schicken. Wichtig für Sie: Vorsorgepauschalen - etwa in den Tarifen vario oder GesundPro - sind davon ausgenommen. Bitte senden Sie auch keine Rechnungen, die in die Selbstbeteiligung fallen. Auch dadurch können Sie den Anspruch auf die Beitragsrückerstattung verlieren.
Es gilt das Behandlungs- bzw. Bezugsdatum. Das Rechnungsdatum ist nicht ausschlaggebend für die Leistungsfreiheit.
Haben Sie eine Frage?
Haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Situation oder Ihrem Tarif?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne:
Kundenservice: 0221 1636-0
(Montag-Freitag, 08:00 – 19:00 Uhr)
E-Mail: gesundheit@generali.com
Post: Generali Deutschland Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln
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