Informationen zur Beitragsrückerstattung

Private Krankenversicherung
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Geld zurück bei Leis­tungs­frei­heit

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) ist eine freiwillige Leistung. Wir belohnen Sie, wenn Sie uns für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen oder Belege schicken. Sie bekommen dafür von uns einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Das Beste daran: Vorsorgepauschalen - etwa in den Tarifen vario oder GesundPro - zählen nicht dazu.

Wich­ti­ger Hin­weis

Die Beitragsrückerstattung ist ein wertvoller Bonus. Sie sollte jedoch niemals ein Grund sein, im Ernstfall auf medizinische Hilfe zu verzichten. Bitte lassen Sie sich immer behandeln, wenn Sie Beschwerden haben. Ihre Gesundheit ist unbezahlbar.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen gel­ten?

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung hängt von unserem Geschäftserfolg ab. Nur wenn wir Überschüsse erwirtschaftet haben, können wir einen Teil an unsere Versicherten zurückgeben. Sie ist daher nicht garantiert und gilt nur für 2026. Für die folgenden Jahre kann sie noch nicht garantiert werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

1 Das gilt für alle Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung. Ausnahme: Vorsorgepauschalen zum Beispiel in den Tarifen vario oder GesundPro. Bitte beachten Sie: Auch Zahnarztrechnungen oder kleine Beträge gelten als Leistungen.

2 Die versicherte Person ist im Jahr 2026 und bis zum 30.06.2027 bei der Generali Deutschland Krankenversicherung ohne Beitragsrückstand und Anwartschaft ununterbrochen in einem Tarif der Krankheitskosten-Vollversicherung versichert.

3 Die Auszahlung für das leistungsfreie Jahr 2026 erfolgt im September 2027.


Wie hoch ist Ihre Bei­trags­rück­er­stat­tung?

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Wir zahlen in der Regel zwei Monatsbeiträge, wenn Sie für das Anspruchsjahr 2026 keine Rechnungen oder Belege geschickt haben. Das gilt für erwachsene Personen in vielen  Voll­kos­ten- und Bei­hil­fe­ta­ri­fen  mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 1.000,00 EUR. 

Hier eine Übersicht der berechtigten Tarife für eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Die berechtigten Tarife und wie viele Monatsbeiträge (MB) Sie zurückbekommen können, finden Sie in Ihrem persönlichen Brief.

Wie wirkt sich eine Bei­trags­rück­er­stat­tung steu­er­lich aus?

Die Beitragsrückerstattung mindert die Krankenversicherungsbeiträge, die Sie einkommensteuerlich als Sonderausgabe absetzen können.

Sie müssen die Rückzahlung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben – für das Jahr, in dem sie das Geld bekommen haben. Beispiel: Für das Jahr 2026 erhalten Sie die Rückzahlung im September 2027. Dann tragen Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung für 2027 ein.

Wie sich das genau auswirkt, hängt von Ihrer individuellen Einkommensteuererklärung ab. Wir senden Ihnen eine Bescheinigung für das Finanzamt. Weitere steuerliche Fragen besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Wir beglei­ten Sie in allen Lebens­la­gen

Viele Tipps und Wissenswertes rund um Gesundheit finden Sie in unserem Journal in der Kategorie "Gesund bleiben". 
Starten Sie gleich mit einigen interessanten Artikeln.

FAQ - Fra­gen und Ant­wor­ten

Hier beantworten wir weitere wichtige Fragen rund um die Beitragsrückerstattung.

Haben Sie eine Frage?

Haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Situation oder Ihrem Tarif?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne:

Kundenservice: 0221 1636-0
(Montag-Freitag, 08:00 – 19:00 Uhr)

E-Mail: gesundheit@generali.com

Post: Generali Deutschland Krankenversicherung AG, Hansaring 40-50, 50670 Köln

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