Ihre Gesundheit – eine Herzensangelegenheit
Herzlich willkommen bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG
Hier finden Sie wichtige Informationen zu Ihrer betrieblichen Krankenversicherung (bKV), zum Beispiel:
- Ihren persönlichen Versicherungsschutz
- Unsere Datenschutzerklärung und das Formular für die Erstattung von Leistungen
- Informationen zur Versicherung Ihre Angehörigen
- Services, Vorteile und Kontaktmöglichkeiten
Ihr persönlicher Versicherungsschutz auf einen Blick
Sie haben Zugang zu Ihrem persönlichen Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn. Diesen finden Sie in Ihrem Willkommensbrief.
Wichtige Hinweise:
- Um Ihre Leistungsanträge verarbeiten zu dürfen, benötigen wir von Ihnen einmalig eine Datenschutzerklärung. Besonders schnell und papierlos können Sie die Datenschutzerklärung mit der kostenlosen Generali GesundheitsApp abgeben. Alternativ haben wir für Sie ein Formular bereitgestellt.
- Zur Auszahlung Ihrer Leistungen benötigen wir Ihre Bankdaten. In der Generali GesundheitsApp kann Ihre Bankverbindung nicht hinterlegt werden. Bitte teilen Sie uns diese formlos mit oder nutzen Sie unseren Änderungsservice.
Senden Sie uns Ihre Rechnung mit der Generali GesundheitsApp
Mit der Generali GesundheitsApp erledigen Sie das in wenigen Schritten. Komfortabel und einfach. Rechnungen abfotografieren, abschicken und Leistungsabrechnungen im sicheren digitalen Postfach erhalten.
Sie schicken uns das erste Mal Rechnungen? Dann schreiben Sie ihre Kontoverbindung bitte auf ein formloses Beiblatt und fotografieren dieses mit ab, damit wir die Erstattung auszahlen können.
Optional können Sie uns Ihre Rechnungen auch per Post schicken. Bevor Sie uns die erste Rechnung schicken, benötigen wir Ihre Einwilligung, Ihre Daten speichern und verarbeiten zu dürfen. Ohne diese Erklärung dürfen wir Ihre Rechnungen nicht bearbeiten. Bitte schicken Sie uns die Datenschutzerklärung mit der ersten Rechnung unterschrieben zurück. Bitte geben Sie auf der Datenschutzerklärung auch ihre Kontoverbindung an.
Die Datenschutzerklärung ist nicht erforderlich, wenn Sie die Generali GesundheitsApp nutzen. Dann haben Sie eine solche Erklärung schon abgegeben.
Oder Sie möchten uns ihre Bankverbindung mitteilen, auf die wir Ihre Leistungen auszahlen sollen?
Wenn Sie Ihre Kontoverbindung ändern möchten, dann können Sie das unkompliziert online erledigen. Besuchen Sie hierzu unseren Online-Service.
Bester Schutz – auch für Ihre Angehörigen
Auch Ihre Angehörige können in den Genuss des hochwertigen Versicherungsschutzes kommen – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne Altersbeschränkung. Ihre Angehörigen erhalten die gleichen Bausteine, die Ihr Arbeitgeber auch für sie vereinbart hat. Den Beitrag zahlen Sie selbst.
Sie können Ihre Angehörigen innerhalb von sechs Monaten ab dem Beginn Ihrer Versicherung bei der Generali versichern. Ändert sich Ihre Lebenssituation durch Heirat oder die Geburt eines Kindes, ist eine Versicherung ab diesem Zeitpunkt innerhalb von sechs Monaten möglich.
- Ehepartner, auch Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
- Partner, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Beschäftigten leben
- Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners, sofern ein Elternteil bei Versicherungsbeginn Kindergeld bekommt
Meine GesundheitsServices: Unterstützung und Hilfe bei vielen Gesundheitsthemen
Schnell und einfach verfügbare GesundheitsServices als Ergänzung für noch mehr Gesundheitsschutz.
Meine GesundheitsVorteilswelt: Vorteile im Partner-Netzwerk genießen
Mit unserem Partner-Netzwerk fördern Sie Gesundheit in Ihrem Unternehmen und sparen gleichzeitig Geld.
FAQ
Sie erhalten Leistungen für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Dann kann es sein, dass Sie die Rechnung nur bei einem der beiden Versicherer einreichen können. Bitte prüfen Sie das im Einzelfall mit Ihrem Berater. Und Sie müssen den anderen Versicherer ggf. von Ihrem neuen Versicherungsschutz bei der Generali unterrichten.
Dann teilen Sie uns das bitte mit.
Nein, Ihr Arbeitgeber erhält keinerlei Auskünfte über Ihre Daten aus den Leistungsfällen.
Nein, nur Sie haben Ansprüche auf den Erstattungsbetrag.
Die Leistungen werden auch dann an Sie ausgezahlt, wenn Beitragsrückstände bestehen.
Wenn wir Ihre Hilfe im Zusammenhang mit der Erstattung von Behandlungskosten oder der Verwaltung des Vertrages benötigen, sind Sie zur Unterstützung verpflichtet. Insbesondere müssen Sie der Generali Auskünfte zur Feststellung des Versicherungsfalls geben, sich durch einen Arzt untersuchen lassen, wenn es zur Klärung der Erstattung erforderlich ist (die Kosten trägt die Generali), sie müssen Handlungen unterlassen, die der Genesung hinderlich sind, und uns über Änderung von Namen und Anschrift informieren.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis oder der Vertrag des Arbeitgebers mit der Generali, können Sie aus dem Versicherungsumfang wählen, den Ihr Arbeitgeber für Sie vereinbart hat. Der Versicherungsschutz wird nahtlos fortgeführt. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie den Beitrag selbst.
So erreichen Sie uns
Kundenservice Generali Deutschland Krankenversicherung
Generali Deutschland Krankenversicherung AG, Hansaring 40–50, 50670 Köln, E-Mail: gesundheit@generali.com
Bei Vertragsfragen: 0221 1636-2980* oder per E-Mail gesundheit@generali.com
Bei Leistungsfragen: 0221 1636-2922* oder per E-Mail gesundheit@generali.com
*Mo-Fr von 8:00 bis 19:00 Uhr
Bei medizinischen Fragen: 0221 1636-6668