Entscheiden Sie über Ihren Gesundheitsschutz

Vergleich der Systeme
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So kön­nen Sie sich als Selb­stän­di­ger ver­si­chern

Selbstständige sind versicherungsfrei. Das heißt, sie dürfen wählen, ob sie sich in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Sind Sie neben Ihrer Selbstständigkeit zusätzlich noch als Arbeitnehmer beschäftigt, sollten Sie beachten, dass dies Einfluss auf Ihren Versicherungsstatus haben kann. Dabei sind zwei Faktoren entscheidend: der Zeitaufwand und das Einkommen. Überwiegen die beiden Faktoren bei der Selbstständigkeit, gelten Sie als hauptberuflich Selbständiger und sind deshalb versicherungsfrei.

Wel­che Leis­tun­gen bekom­men Sie?

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Leistungen gesetzlich festgelegt. In der Vergangenheit wurden immer wieder Leistungen gestrichen, um die steigenden Kosten abzufedern. Dies wird auch aktuell immer wieder diskutiert. Ziel ist es, dass ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen geboten werden. Ärzte bekommen im gesetzlichen System eine festgelegte Obergrenze für ihre Ausgaben pro Patienten erstattet, wodurch eine intensive Betreuung schnell unwirtschaftlich werden kann.

Mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) bestimmen Sie selbst mit Ihrem Versicherer zusammen die Leistungen. Dabei stehen die folgenden Punkte oft im Vordergrund:

In der PKV wird Ihre Gesundheit nur ein einziges Mal vom Versicherer zu Beginn geprüft. Anschließend ist Ihnen der gewählte Leistungsumfang garantiert, solange Ihr Vertrag besteht – unabhängig davon, wie sich Ihre Gesundheit in Zukunft entwickelt. Ändert sich etwas in Ihrem Leben, können Sie auch Ihren Tarif wechseln oder einzelne Leistungen anpassen. So bleibt Ihr Tarif passend für Ihre Lebensumstände.

So wer­den Ihre Bei­träge kal­ku­liert

Wie entwickeln sich Ihre Beiträge?

Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Mit einer Erhöhung Ihrer Beiträge im Laufe der Jahre müssen Sie rechnen. Dies kann jedoch unterschiedliche Ursachen haben.

Weniger offensichtlich steigen die Beiträge oder Zusatzbeträge der GKV auch über die Anhebung von Bemessungsgrenzen, also die Grenze, bis zu der das Einkommen mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet wird. Wenn Versicherte versuchen, gestrichene Leistungen über private Zusatzversicherungen auszugleichen, steigert dies zusätzlich die Ausgaben für die Krankenversicherung.

Wie kann ich meine Fami­lie absi­chern?

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Familienversicherung. Darüber können nicht-berufstätige Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden.
 

Bei der privaten Krankenversicherung entfällt für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag. Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind in der Regel bei der GKV pflichtversichert.

Wo Kinder versichert werden, ist genau geregelt. Bei nicht-verheirateten Eltern ist der Versicherungsstatus der Mutter entscheidend:

Privat-versicherte Kinder sind mit einem eigenen Vertrag und zu einem eigenen Beitrag versichert. Der Beitrag der Kinder ist deutlich geringer und wird auch hälftig vom Arbeitgeber übernommen.  


Wie wird meine Behand­lung abge­rech­net?

  • Die GKV und PKV rechnen die erbrachten Leistungen nach unterschiedlichen Verfahren ab.

  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Leistungen gesetzlich festgelegt. Die Versicherung kümmert sich um die Kosten. Bei Lücken im gesetzlichen Leistungskatalog zahlen Sie einen Eigenanteil.
  • In der privaten Krankenversicherung werden Behandlungen nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet.


Das zah­len Sie im Ruhe­stand

In der gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich die Beiträge für Rentner nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, auf die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder auch eine privat abgeschlossene Altersvorsorge (Direktversicherung) muss man immer Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Waren Sie ihr Leben lang gesetzlich krankenversichert, so kommen Sie im Ruhestand in die Krankenversicherung der Rentner. Das ist ein Status, der nach aktueller Gesetzgebung Krankenversicherungsbeiträge auf Privatrenten, Zins- oder Mieteinkünfte ausschließt.  

Der Beitrag privaten Krankenversicherung erfährt mit dem Alter ebenso eine Reduktion. Diese wird durch die folgenden Faktoren erreicht:

1. Sie zahlen von Beginn an einen Beitragszuschlag von 10 %. Diesen sammelt der Versicherer verzinst an und schreibt ihn Ihrem Vertrag gut. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Er entfällt ab dem Alter 60. Ab 65 stabilisiert der Versicherer damit Ihren Beitrag, trotz steigender Leistungsausgaben.

2. Haben Sie eine optionale Beitragsentlastungskomponente, so senkt diese ab einem vereinbarten Alter Ihrem Versicherungsbeitrag um einen zuvor ausgewählten Betrag, zum Beispiel um 300 € ab dem 63. Lebensjahr.

So senkt sich insgesamt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Alter deutlich. Es verschieben sich damit auch keine Lasten in die Zukunft wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachfolgende Generationen müssen nicht die hohen Kosten der Älteren mitfinanzieren.

Wie gewähr­leis­tet die PKV sta­bile Bei­träge im Alter?

Die privaten Krankenversicherer treffen verschiedene Maßnahmen, um die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten.

So entwickeln sich die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung im Alter | PKV erklärt


PKV: Die cle­vere Wahl mit dem rich­ti­gen Kon­zept

„Die private Krankenversicherung ist nichts für Familien!“
„Im Alter unbezahlbar!“
„Einmal privat versichert, immer privat versichert!“

Haben Sie diese Aussagen zur privaten Krankenversicherung schon mal gehört? Nach diesem Vergleich kennen Sie nun die Unterschiede zwischen den beiden Systemen. Typische „Stammtischparolen“ basieren oft auf Halbwissen. Wir hoffen, dass Sie nun die Aussagen besser durchschauen. Mit einer umfassenden Beratung und dem richtigen Wissen lassen sich viele vermeintliche Probleme einfach lösen. So dass Sie entspannt und bestens abgesichert in die Zukunft blicken können.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen (Stand 2025) zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.