Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung
Gut zu wissen: Wir geben Ihnen Antworten auf häufige Fragen rund um die private Krankenversicherung.
Vorteile
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen einen individuellen Gesundheitsschutz. Sie sichern mit verschiedenen Leistungspaketen Ihre Bedürfnisse optimal ab: z. B. von der Chefarztbehandlung, der freien Krankenhauswahl, dem Einbettzimmer, den alternativen Heilmethoden bis zur hochwertigen Zahnbehandlung.
Sie profitieren von kurzen Wartezeiten und einer hohen Qualität bei der medizinischen Versorgung. Zudem stehen Ihnen hochspezialisierte Ärzte zur Verfügung. Auch große Teile der Kosten für medizinischer Hilfsmittel wie Sehhilfen oder Zahnersatz übernehmen wir.
Mit unseren kostenlosen digitalen Services sind wir Ihr Begleiter rund um Ihre Gesundheit. Mit der GesundheitsApp verwalten Sie schnell und sicher wichtige Dokumente. Mit der Generali Mobile Health App können Sie sich medizinisch beraten lassen. Unsere GesundheitsNews liefern regelmäßig Informationen zum Thema Gesundheit und Ihrem Vertrag.
Mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) genießen Sie umfassende Leistungen, die weit über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen.
Ob sich eine PKV für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von Ihrer beruflichen Situation und Ihrem Einkommen.
- Gutverdienende Angestellte: Sie profitieren von maßgeschneiderten Tarifen und erstklassigem Service.
- Selbstständige und Freiberufler: Sie sichern sich flexible und umfangreiche Leistungen, die zu Ihrem Lebensstil passen.
- Beamte und Beamtenanwärter: Sie nutzen spezielle Tarife, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
- Studierende: Sie entdecken unsere attraktiven und preiswerten Tarife für einen sorgenfreien Start ins Berufsleben.
Die Wahl zwischen einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung hängt von Ihrer persönlichen und beruflichen Situation ab.
Private Krankenversicherung (PKV):
- Individuelle Tarife: Die Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen.
- Leistungsumfang: Sie können aus verschiedenen Tarifen wählen und sich für zusätzliche Leistungen entscheiden, die über den Standard der GKV hinausgehen.
- Flexibilität: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen.
- Keine Familienversicherung: Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene Versicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
- Solidarprinzip: Jeder zahlt einen prozentualen Anteil seines Einkommens, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
- Leistungskatalog: Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich.
- Familienversicherung: Familienmitglieder können kostenfrei mitversichert werden.
- Beitragsberechnung: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und sind bis zu einer bestimmten Grenze gedeckelt.
Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann viele Vorteile bieten. Lassen Sie sich von Ihrem persönlichen Berater der DVAG beraten, um den besten Tarif für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden und den Wechsel reibungslos zu gestalten.
Mit diesen 5 Schritten wechseln Sie einfach und reibungslos:
- Voraussetzungen prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV erfüllen.
- Kündigungsfrist beachten: Die Kündigungsfrist bei der GKV beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Informieren Sie Ihre GKV schriftlich über Ihren Kündigungswunsch und halten Sie die Frist ein.
- Private Krankenversicherung auswählen: Vergleichen Sie unsere verschiedenen Tarife und wählen Sie denjenigen aus, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Achten Sie dabei auf Leistungen, Beiträge und individuelle Anpassungsmöglichkeiten.
- Bestätigung abwarten: Sobald Sie die Bestätigung von uns erhalten haben, können Sie die Mitgliedschaft bei der GKV beenden. Legen Sie dafür unsere Versicherungsbescheinigung bei Ihrer GKV vor.
- Nahtloser Übergang: Achten Sie darauf, dass der Wechsel nahtlos erfolgt, damit Sie durchgehend versichert sind. Der Beginn der PKV sollte direkt an das Ende der GKV-Mitgliedschaft anschließen.
Leistungen
Die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung garantieren wir Ihnen über die gesamte Vertragsdauer. Damit unterscheiden wir uns von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese kann Leistungen reduzieren.
Natürlich können Sie später Ihren Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern. Dies kann beispielsweise bei einer Veränderung Ihrer beruflichen oder familiären Situation sinnvoll sein. Sie können je nach Tarif zusätzliche Leistungen hinzufügen oder bestehende Leistungen reduzieren, um Ihren Versicherungsschutz optimal anzupassen.
Ein Wechsel ist erforderlich, wenn:
- das jährliche Bruttoeinkommen von Angestellten dauerhaft unter 73.800 Euro (2025) sinkt oder sie Arbeitslosengeld bekommen.
- Selbstständige in ein Angestelltenverhältnis wechseln und dort weniger als 73.800 EUR (Stand 2025) verdienen.
Wichtig für Sie: Ab 55 Jahre gelten diese Regeln nicht mehr. Dann kann man zum Beispiel auch eine dauerhafte Teilzeit annehmen. Ein Wechsel in die GKV ist nicht mehr nötig.
Dieser Wunsch hängt oft mit einer aktuellen Beitragserhöhung zusammen. Wir empfehlen in diesem Fall eine gute Beratung durch Ihren persönlichen Berater der DVAG. Nach unserer Erfahrung löst das häufig die Probleme, statt gleich in die GKV zu wechseln. Die PKV bietet auch den Wechsel in günstigere Tarife mit GKV-ähnlichen Leistungen. Alternativ gibt es auch leistungsstarke Tarife mit höherer Selbstbeteiligung. So können Sie das gewünschte Beitragsniveau erreichen, ohne auf alle Vorteile der PKV zu verzichten.
Beiträge
Die GKV erhebt den Beitrag prozentual vom Einkommen. Für Versicherte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zieht berechnet sie zusammen mit der Pflegeversicherung bis zu 20 % ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Wer mehr verdient, muss mehr bezahlen. Zusätzlich wird die Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angehoben. Wer mehr verdient, muss mehr bezahlen. In der GKV steigt der Beitrag also jedes Jahr und bei jeder Lohnerhöhung. Auch das Das reicht aber zur Finanzierung aber nicht aus. Deshalb erhält die GKV seit 2004 jährlich Steuerzuschüsse. Diese waren in den Jahren 2020 bis 2022 besonders hoch. Damit hält man die Beiträge in der GKV künstlich niedrig.
Die private Krankenversicherung kalkuliert nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren. Ihr Beitrag hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. Für jeden Kunden ermittelt der Versicherer bei Vertragsabschluss einen individuellen Beitrag. Dieser richtet sich nach dem gewählten Versicherungsschutz, dem Alter und der persönlichen Gesundheit.
Das hängt für beide Systeme vom medizinischen Fortschritt, der Inflation und der steigenden Lebenserwartung ab. Aber auch davon, wie oft medizinische Leistungen beansprucht werden. Während die GKV auch das Wirtschaftswachstum und davon abhängige politische Entscheidungen eine Rolle für die Beiträge spielen, wirkt sich bei der PKV das Zinsniveau am Kapitalmarkt auf die Beiträge aus. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Mit einer Erhöhung Ihrer Beiträge im Laufe der Jahre müssen Sie rechnen.
Im Alter rechnen wir mit höheren Gesundheitskosten. Tarife mit Alterungsrückstellung berücksichtigen das. Versicherte zahlen deshalb in der Anfangszeit einen höheren Beitrag, als kurzfristig erforderlich wäre. In jungen Jahren liegt der Beitrag also über den erwarteten Krankheitskosten. Den überschüssigen Beitragsteil sparen wir. Dieser Sparanteil ist die Alterungsrückstellung. Die höheren Gesundheitsleistungen im Alter finanzieren wir daraus. Dadurch können wir stark schwankende Beiträge vermeiden.
Das Kapitaldeckungsverfahren in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Finanzierungsprinzip, das darauf abzielt, die zukünftigen Kosten für medizinische Leistungen durch individuelle Vorsorge zu decken.
Ein Teil Ihrer Beiträge wird als Altersrückstellungen angespart und verzinslich am Kapitalmarkt angelegt. Diese Rückstellungen sollen die steigenden Kosten im Alter abdecken. Sie sorgen für langfristige finanzielle Stabilität.
Individuelle Vorsorge: Jeder Versicherte sorgt durch seine Beiträge für die eigenen zukünftigen Gesundheitskosten vor, unabhängig von den Beiträgen anderer Versicherter. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die auf dem Umlageverfahren basiert, ist die PKV weniger anfällig für demografische Veränderungen, wie eine alternde Bevölkerung.
Das Solidarprinzip ist ein grundlegendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beschreibt die gegenseitige Unterstützung innerhalb einer Solidargemeinschaft. Es sorgt für einen sozialen Ausgleich und stellt sicher, dass jeder Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen hat, unabhängig von seiner finanziellen Situation.
Beitragsbemessung: Die Beiträge zur GKV richten sich nach der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten. Das bedeutet, dass jeder einen prozentualen Anteil seines Einkommens zahlt, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand.
Leistungsanspruch: Der Leistungsanspruch basiert auf dem individuellen Bedarf und nicht auf der Höhe der gezahlten Beiträge. Alle Versicherten haben Anspruch auf die gleichen medizinischen Leistungen, unabhängig davon, wie viel sie einzahlen. Gesunde Versicherte tragen zur Finanzierung der Behandlungskosten von kranken Versicherten bei.
Jüngere Versicherte unterstützen die älteren Mitglieder der Solidargemeinschaft. Personen mit höherem Einkommen zahlen mehr Beiträge, um die Versorgung von weniger finanzkräftigen Versicherten zu gewährleisten.
Die Ausgaben der GKV sollen durch die in einem Kalenderjahr erzielten Einnahmen abgedeckt werden.
Die private Krankenversicherung (PKV) wird oft als unsolidarisch bezeichnet. Doch was bedeutet Solidarität eigentlich? Es geht um gegenseitige Hilfe und Unterstützung innerhalb einer Gemeinschaft. In Deutschland funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach diesem Prinzip: Leistungen richten sich nach der individuellen Bedürftigkeit und die Beitragshöhe hängt vom Einkommen ab.
Ein großer Vorteil des dualen Systems aus GKV und PKV ist, dass alle Patienten das gleiche Versorgungssystem nutzen können. Privatversicherte finanzieren dieses System überproportional, da sie höhere Honorare zahlen. Diese zusätzlichen Mittel ermöglichen Investitionen in moderne Geräte und mehr Personal, wovon alle profitieren.
Privatversicherte sorgen mit ihren Beiträgen für ihre steigenden Gesundheitskosten im Alter vor. Im Gegensatz dazu finanzieren im Umlagesystem der GKV die Erwerbstätigen die Versorgung der Rentner. Da immer weniger Junge immer mehr Älteren gegenüberstehen, stößt dieses System an seine Grenzen. Mehr kapitalgedeckte Leistungen entlasten das Umlagesystem und stärken die Solidarität mit den jungen Generationen.
Sie können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) von der Steuer absetzen. Die Beiträge zur PKV zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung im Rahmen der Höchstgrenzen geltend gemacht werden.
Der Teil der Beiträge Krankenversicherungsbeiträge, der sogenannte Basisleistungen abdeckt, ist vollständig absetzbar. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnbehandlungen, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ähneln. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind vollständig absetzbar.
Leistungen, die über den Basisschutz hinausgehen, wie Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer im Krankenhaus, können ebenfalls abgesetzt werden, jedoch nur im Rahmen der Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Für Angestellte und Beamte beträgt die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen 1.900 € pro Jahr. Für Selbstständige liegt die Höchstgrenze bei 2.800 € pro Jahr.
Wir melden die Beiträge zu den Basisleistungen und zur Pflegepflichtversicherung direkt an das Finanzamt. Ihnen stellen wir eine Bescheinigung über die absetzbaren Beiträge aus, die Sie einfach in Ihre Steuererklärung übernehmen können. Lassen Sie sich von einem Steuerberater unterstützen, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Abzüge nutzen.
In Deutschland beteiligen sich Arbeitgeber an der privaten Krankenversicherung ihrer Angestellten. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei. Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.
Beiträge im Alter
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen betreffen alle Altersgruppen. Steigen die zu erwartenden Leistungsausgaben, müssen wir höhere Alterungsrückstellungen aufbauen. Jüngere Versicherte haben mehr Zeit diese aufzubauen. Ältere Versicherte müssen diese in kürzerer Zeit ansammeln. Das bedeutet, dass wir ihre Beiträge stärker anpassen müssen. Damit wir die Steigerung begrenzen können, nutzen wir Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB). Die Verwendung dieser Mittel aus der RfB stimmen wir mit unserem Treuhänder ab. Dieser achtet darauf, dass die Belange der Versicherten gewahrt sind und dabei der Zumutbarkeit für ältere Versicherte Rechnung getragen wird.
Gerade mit zunehmendem Alter, steigt das Risiko krank zu werden. Mit den Alterungsrückstellungen legen wir einen Teil des Beitrages zurück, um Ihre Beiträge im Alter zu stabilisieren.
Für Neukunden zwischen 21 und 60 Jahren erheben wir einen Beitragszuschlag von 10 %. Das ist seit Anfang 2000 in der Krankenvollversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Zuschlag ist für unsere Kunden eine zusätzliche Altersentlastungsrückstellung. Wir sammeln diesen verzinst an und schreiben ihn dem Vertrag gut.
Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der Zuschlag automatisch und Ihr Beitrag verringert sich. Ab dem 65. Lebensjahr nutzen wir die angesammelten Mittel aus den zusätzlichen Altersentlastungsrückstellungen. Damit mildern wir die Beitragsanpassungen. Sofern ab dem 80. Lebensjahr Mittel vorhanden sind, verwenden wir diese, um den Beitrag zu senken.
Ihre Ausgaben verringern sich weiter, da Sie im Ruhestand keine Krankentagegeldabsicherung mehr benötigen. Bekommen Sie gesetzliche Rente, können Sie zusätzlich einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Ergänzen Sie Ihre private Krankenversicherung durch die Beitragsentlastungskomponente EBE63. Damit reduziert sich ab 63 Jahren Ihr Beitrag um den festgelegten Betrag. Diese Beitragsreduktion bleibt steuerfrei. Die Höhe Ihrer vereinbarten Reduktion können Sie bis zum Alter von 59 Jahren ändern und bis 55 Jahre abschließen.
Sonstiges
In der privaten Krankenversicherung (PKV) können Kinder nicht kostenlos mitversichert werden. Jedes Kind muss individuell versichert werden und es fallen separate Beiträge an. Die Beiträge werden individuell berechnet und hängen von verschiedenen Faktoren, wie dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand des Kindes ab.
Lassen Sie sich von Ihrem persönlichen Berater der DVAG beraten, um den besten Versicherungsschutz für Ihre Familie zu finden.
Eine Kindernachversicherung bedeutet, dass ein neugeborenes Kind in den Krankenversicherungsvertrag eines Elternteils aufgenommen wird. Dies muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Die Kindernachversicherung ist möglich, wenn der Versicherungsschutz für das Kind nicht umfassender ist als der des Elternteils. Die Vorteile sind günstige Beiträge und der Wegfall einer Gesundheitsprüfung.
Ja, es kann durchaus sinnvoll sein, Arztrechnungen zu sammeln und erst später einzureichen, abhängig von Ihrer individuellen Situation und Ihrem Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV).
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, kann es sinnvoll sein, die Rechnungen über das Jahr hinweg zu sammeln. So können Sie am Ende des Jahres prüfen, ob die Summe der Selbstbeteiligung und die mögliche Beitragsrückerstattung höher sind als die eingereichten Rechnungen.
Wenn Sie eine Beitragsrückerstattung vereinbart haben, kann es vorteilhaft sein, die angesammelten Rechnungen nicht einzureichen. Sie bekommen dann eine deutlich höhere Beitragsrückerstattung als die Erstattung Ihrer übernommenen Rechnungen eingebracht hätte.
Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Anreizsystem, bei dem Versicherte einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückerhalten können, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, müssen Sie ein Jahr lang keine Rechnungen für medizinische Leistungen einreichen. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind ausgenommen und beeinträchtigen die Rückerstattung nicht.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Versicherungsunternehmens. In manchen Vollversicherungstarifen der Generali ist eine Beitragsrückerstattung bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen vertraglich vereinbart (sog. Pauschalleistung).
Wenn Sie arbeitslos werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie es mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) weitergeht.
Versicherungspflicht in der GKV: Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, werden Sie in der Regel wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie müssen Ihre PKV kündigen, es sei denn, Sie lassen sich von der Versicherungspflicht befreien.
Eine Befreiung ist möglich, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit durchgehend privat versichert waren. In diesem Fall können Sie in der PKV bleiben und die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil der Beiträge.
Verbleib in der PKV: Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) beziehen, bleiben Sie in der Regel in der PKV versichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem persönlichen Berater der DVAG beraten, um die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.
GesundheitsApp
Alle Versicherungsnehmer eines laufenden Versicherungsvertrages bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG können die GesundheitsApp nutzen. Wenn Sie in einem Vertrag lediglich mitversichert sind, ist eine separate Registrierung leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an den Versicherungsnehmer Ihres Vertrags. Versicherungsnehmer können auch die Rechnungen aller mitversicherten Personen einreichen.
Nutzen Sie die GesundheitsApp für Ihre Verträge der Generali Deutschland Krankenversicherung AG.
Wenn Sie betrieblich krankenversichert sind, können Sie Ihre Dokumente senden, Tarife und Verträge einsehen und Bescheinigungen anfordern. Es ist nicht möglich, Dokumente zu erhalten.
Hinweis: In der GesundheitsApp sehen Sie nur Inhalte rund um Ihre Krankenversicherung jedoch nicht zu Verträgen anderer Versicherungssparten der Generali.
iOS:
Wir unterstützen immer die aktuelle iOS-Version sowie die letzte Vorgängerversion. In der Regel kann man die GesundheitsApp auch mit älteren Versionen nutzen. Allerdings können wir bei diesen keine technische Unterstützung mehr gewährleisten, sollte es zu Fehlern in der App kommen.
Android:
Erfahrungsgemäß können alle Funktionen der Generali GesundheitsApp genutzt werden, wenn das Gerät folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Betriebssystem: Wir unterstützen immer die aktuelle Android-Version sowie die beiden Vorgängerversionen. In der Regel können Sie die GesundheitsApp auch mit älteren Versionen nutzen. Allerdings können wir bei diesen keine technische Unterstützung mehr gewährleisten, sollte es zu Fehlern in der App kommen.
- Arbeitsspeicher: mindestens 1,1 Gigabyte oder mehr. Wenn der Arbeitsspeicher Ihres Smartphones oder Tablets kleiner als 1,1 Gigabyte ist, können Sie die GesundheitsApp nicht installieren.
- Kameraauflösung: mindestens 8 Megapixel. Bei Kameras mit einer geringeren Auflösung steht die Fotofunktion nicht zur Verfügung. Alle anderen Funktionen der GesundheitsApp sollten Sie voll und ganz nutzen können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Kompatibilität der App nicht bei jedem Gerät garantiert werden kann.
Sie können uns alle Dokumente per App senden, die Sie sonst per Post geschickt hätten. Dazu zählen zum Beispiel:
- Rechnungen
- Heil- und Kostenpläne
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Bitte schicken Sie uns über die App Ihre Belege, die zusammengehören, immer gemeinsam. So können wir schnell für Sie tätig werden.
Zum Beispiel:
- Rechnungen mit dazugehöriger Verordnung, zum Beispiel vom Physiotherapeuten.
- Bei Zahnarztrechnungen senden Sie uns bitte immer auch die Material- und Laborkostenrechnung. Wenn Sie eine unterschriebenen Honorarvereinbarung haben, benötigen wie diese auch. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, brauchen wir zusätzlich den abgerechneten Heil- und Kostenplan.
- Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen senden Sie uns die beiden Formulare „Ihr Weg zum Krankentagegeld“ und die Selbstauskunft. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber Krankentagegeld.
Ja. Wenn Sie sich mit einem weiteren Gerät registrieren, verwenden Sie einfach Ihre bekannten Anmeldedaten. Anschließend schicken wir Ihnen einen Bestätigungscode an Ihre registrierte E-Mail-Adresse. Geben Sie diesen in der App auf dem neuen Gerät ein.
Einige Funktionen der App sind besonders schützenswert. Sie enthalten sensible Daten. Das sind zum Beispiel digitale Dokumente und Informationen zu Ihrem Vertrag.
Wenn Sie diese ansehen möchten, müssen Sie einmal Ihren Freischaltcode eingeben. Diesen schicken wir Ihnen automatisch nach der App-Registrierung mit der Post zu. Das dauert 2 bis 3 Werktage.
Laden Sie dazu bitte die GesundheitsApp herunter und registrieren Sie sich. Wir schicken Ihnen dann automatisch einen Freischaltcode mit der Post zu. Das dauert 2 bis 3 Werktage. Wenn Sie den Freischaltcode bekommen, müssen Sie Folgendes tun:
- Öffnen Sie die App.
- Klicken Sie auf der Startseite auf „Registrierung abschließen“.
- Geben Sie den Freischaltcode ein und bestätigen Sie diesen.
- Klicken Sie auf der Startseite den Button „Freischalten“.
Wichtig für Sie: Sie schalten damit alle geschützten Bereiche Ihrer App frei. Dazu zählen beispielsweise auch die Funktionen „Verträge und Tarife einsehen“ und „Bescheinigungen anfordern“.
Noch ein Hinweis, wenn Sie eine betriebliche Krankenversicherung haben: Sie erhalten Ihre Abrechnungen und sonstigen Dokumente weiterhin per Post und nicht digital in die App.
Wenn Sie sich für den digitalen Dokumentenempfang im Postfach der GesundheitsApp entscheiden, senden wir Ihnen Dokumente nicht mehr per Briefpost sondern direkt in die App, soweit keine gesetzlichen Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen dem entgegen stehen.
Sie geben einfach eine Ihrer Versicherungsnummern an, wenn Sie sich in der App registrieren. Alle anderen Krankenversicherungsverträge fügen wir automatisch Ihrem App-Konto zu. So können Sie diese und die Tarife in der GesundheitsApp sehen.
Belege oder Dokumente können Sie auf Ihrem Smartphone speichern, per E-Mail versenden und ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente außerhalb der App ungeschützt sind.
Zusätzlich können Sie mit Ihrem Rechner das Web-Postfach auf unserer Internetseite nutzen. Loggen Sie sich mit Ihren Anmeldedaten ein und rufen Sie Ihre Dokumente auf.
Sie können Ihre Einwilligung zum digitalen Empfang jederzeit in der GesundheitsApp widerrufen. Gehen Sie dazu im Menü unter Benutzerkonto auf den Eintrag „Einwilligungen verwalten“.
Sie können uns auch anrufen oder eine E-Mail oder einen Brief mit Ihrem Widerruf schicken. Gerne senden wir Ihnen Ihre Dokumente dann wieder mit der Post. Alle anderen Funktionen der GesundheitsApp können Sie weiterhin nutzen.
Diese finden Sie im Vertragsbereich der App unter „Verträge und Tarife einsehen“. Diese Funktion verwaltet besonders schützenswerte Daten. Sie müssen diese zuerst freischalten.
Laden Sie dazu bitte die GesundheitsApp herunter und registrieren Sie sich. Wir schicken Ihnen dann automatisch einen Freischaltcode mit der Post zu. Das dauert 2 bis 3 Werktage. Wenn Sie den Freischaltcode bekommen, müssen Sie Folgendes tun:
- Öffnen Sie die App.
- Klicken Sie im Vertragsbereich der App auf „Verträge und Tarife einsehen“.
- Geben Sie Freischaltcode ein und bestätigen Sie diesen.
- Klicken Sie auf der Startseite auf „Registrierung abschließen“.
Wichtig für Sie: Sie schalten damit alle geschützten Bereiche Ihrer App frei. Dazu zählt beispielsweise auch die Funktion „Bescheinigungen anfordern“.
Ja. Bitte drucken Sie dazu unser
Adressblatt
anstelle eines Anschreibens aus. Schicken Sie uns bitte immer die Originalbelege mit. So können wir schnell für Sie tätig werden.
Unsere Adresse:
Generali Deutschland Krankenversicherung AG
Leistungsservice
50593 Köln
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Ihr Finanzcoach der Deutschen Vermögensberatung hilft, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:
- Rufen Sie Ihren persönlichen Finanzcoach an.
- Sprechen Sie über Ziele und Wünsche für Ihren Gesundheitsschutz.
- Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.