Entscheiden Sie über Ihren Gesundheitsschutz

Vergleich der Systeme
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So kön­nen Sie sich als Beam­ter ver­si­chern

Als Beamtenanwärter, Beamter und Pensionär haben Sie Anspruch auf Beihilfe Ihres Dienstherrn. Ihr Arbeitgeber übernimmt dabei einen Teil der Kosten bei Geburt, Krankheit, Unfall oder Pflege. Für den übrigen Teil müssen Sie sich privat über einen "Restkostentarif" absichern. Die Höhe des Beihilfeanspruchs ist abhängig vom Dienstherrn, zum Beispiel Bund, Land oder Kommune. Auch die Anzahl Ihrer beihilfeberechtigten Kinder ist wichtig.

Mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und haben eine optimale Beihilfeergänzung. Sie entscheiden dabei selbst, wie Ihre Gesundheitsversorgung aussehen soll. 

Besonderheiten gibt es bei Beamtenanwärtern/Beamten in gefahrgeneigten Berufen wie zum Beispiel der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes. Diese Beamten erhalten während der Zeit ihres aktiven Dienstes eine Heilfürsorge. Sie benötigen erst für das Pensionsalter eine Beihilfeabsicherung. Sie sollten zusätzlich mit einer großen Anwartschaft (AWG) für das Alter vorsorgen.   

Wie hoch ist der Beihilfe-Anspruch?

Hier eine vereinfachte Darstellung am Beispiel der Bundesbeihilfe. Ausnahme ist Hessen.

Wel­che Leis­tun­gen bekom­men Sie?

In der GKV sind die Leistungen gesetzlich festgelegt. In der Vergangenheit wurden immer wieder Leistungen gestrichen, um die steigenden Kosten abzufedern. Dies wird auch aktuell immer wieder diskutiert. Ziel ist es, dass ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen geboten werden. Ärzte bekommen im gesetzlichen System eine festgelegte Obergrenze für ihre Ausgaben pro Patienten erstattet, wodurch eine intensive Betreuung schnell unwirtschaftlich werden kann.

Mit einer privaten Krankenversicherung bestimmen Sie selbst mit Ihrem Versicherer zusammen die Leistungen. Dabei stehen die folgenden Punkte oft im Vordergrund:


In der PKV wird Ihre Gesundheit nur ein einziges Mal vom Versicherer zu Beginn geprüft. Anschließend ist Ihnen der gewählte Leistungsumfang garantiert, solange Ihr Vertrag besteht – unabhängig davon, wie sich Ihre Gesundheit in Zukunft entwickelt.

Ändert sich etwas in Ihrem Leben oder wechseln Sie den Dienstherrn, können Sie auch Ihren Versicherungsschutz jederzeit an die Höhe der aktuellen Beihilfesätze anpassen. Ihr Gesundheitszustand wird nicht erneut geprüft.

So wer­den Ihre Bei­träge kal­ku­liert

Wie ent­wi­ckeln sich meine Bei­träge?

Ihre Beiträge entwickeln sich im Lauf der Zeit in Abhängigkeit Ihrer beruflichen Entwicklung und Ihrer privaten Situation. Wir zeigen Ihnen das anhand von folgenden Beispielen:

Wie kann ich meine Fami­lie absi­chern?

Ehepartner, Lebenspartner mit eingetragener Lebenspartnerschaft und Kinder von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe und können sich privat versichern. Das ist möglich, wenn diese nur ein geringes eigenes Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind.

Restrisiken und Lücken in der Beihilfe können Sie privat absichern. So erhalten Sie 100 % Versicherungsschutz. Individuelle Ergänzungen wie Absicherung bei Auslandsreisen oder eine zusätzliche Pflege-Vorsorge sind möglich.

Wie wird meine Behand­lung abge­rech­net?

  • Die GKV und PKV rechnen die erbrachten Leistungen nach unterschiedlichen Verfahren ab.

  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Leistungen gesetzlich festgelegt. Die Versicherung kümmert sich um die Kosten. Bei Lücken im gesetzlichen Leistungskatalog zahlen Sie einen Eigenanteil.
  • In der privaten Krankenversicherung werden Behandlungen nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet.


Das zah­len Sie im Ruhe­stand

In der GKV bemessen sich die Beiträge für Rentner nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, auf die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder auch eine privat abgeschlossene Altersvorsorge (Direktversicherung) muss man immer Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung erfährt mit dem Alter ebenso eine Reduktion. Diese wird durch die folgenden Faktoren erreicht:

1. Sie zahlen von Beginn an einen Beitragszuschlag von 10 %. Diesen sammelt der Versicherer verzinst an und schreibt ihn Ihrem Vertrag gut. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Er entfällt ab dem Alter 60. Ab 65 stabilisiert der Versicherer damit Ihren Beitrag, trotz steigender Leistungsausgaben.

2. Haben Sie eine optionale Beitragsentlastungskomponente, so senkt diese ab einem vereinbarten Alter Ihrem Versicherungsbeitrag um einen zuvor ausgewählten Betrag, zum Beispiel um 100 € ab dem 63. Lebensjahr.

So senkt sich insgesamt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Alter deutlich. Es verschieben sich damit auch keine Lasten in die Zukunft wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachfolgende Generationen müssen nicht die hohen Kosten der Älteren mitfinanzieren.

Wie gewähr­leis­tet die PKV sta­bile Bei­träge im Alter?

Die privaten Krankenversicherer treffen verschiedene Maßnahmen, um die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten.

So entwickeln sich die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung im Alter | PKV erklärt


PKV: Die cle­vere Wahl mit dem rich­ti­gen Kon­zept

„Die private Krankenversicherung ist nichts für Familien!“
„Im Alter unbezahlbar!“
„Einmal privat versichert, immer privat versichert!“

Haben Sie diese Aussagen zur privaten Krankenversicherung schon mal gehört? Nach diesem Vergleich kennen Sie nun die Unterschiede zwischen den beiden Systemen. Typische „Stammtischparolen“ basieren oft auf Halbwissen. Wir hoffen, dass Sie nun die Aussagen besser durchschauen. Mit einer umfassenden Beratung und dem richtigen Wissen lassen sich viele vermeintliche Probleme einfach lösen. So dass Sie entspannt und bestens abgesichert in die Zukunft blicken können.

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Ihr Finanzcoach der Deutschen Vermögensberatung hilft, die für Sie richtigen Produkte zu wählen:

  • Rufen Sie Ihren persönlichen Finanzcoach an.
  • Sprechen Sie über Ziele und Wünsche für Ihren Gesundheitsschutz.
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Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen (Stand 2025) zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.