Entscheiden Sie über Ihren Gesundheitsschutz
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So können Sie sich als Arbeitnehmer versichern
Haben Sie ein jährliches Bruttoeinkommen von 73.800 EUR, können Sie sich privat krankenversichern. Die gesetzliche Versicherungspflicht gilt dann nicht mehr. Sie können dann von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
Welche Leistungen bekommen Sie?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Leistungen gesetzlich festgelegt. In der Vergangenheit wurden immer wieder Leistungen gestrichen, um die steigenden Kosten abzufedern. Dies wird auch aktuell immer wieder diskutiert. Ziel ist es, dass ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen geboten werden. Ärzte bekommen im gesetzlichen System eine festgelegte Obergrenze für ihre Ausgaben pro Patienten erstattet, wodurch eine intensive Betreuung schnell unwirtschaftlich werden kann.
Mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) bestimmen Sie selbst mit Ihrem Versicherer zusammen die Leistungen. Dabei stehen die folgenden Punkte oft im Vordergrund:
In der PKV wird Ihre Gesundheit vom Versicherer zu Beginn geprüft. Anschließend ist Ihnen der gewählte Leistungsumfang garantiert, solange Ihr Vertrag besteht – unabhängig davon, wie sich Ihre Gesundheit in Zukunft entwickelt. Ändert sich etwas in Ihrem Leben, können Sie auch Ihren Tarif wechseln oder einzelne Leistungen anpassen. So bleibt Ihr Tarif passend für Ihre Lebensumstände.
So werden Ihre Beiträge kalkuliert
Wie entwickeln sich Ihre Beiträge?
Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Mit einer Erhöhung Ihrer Beiträge im Laufe der Jahre müssen Sie rechnen. Dies kann jedoch unterschiedliche Ursachen haben.
Weniger offensichtlich steigen die Beiträge oder Zusatzbeträge der GKV auch über die Anhebung von Bemessungsgrenzen, also die Grenze, bis zu der das Einkommen mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet wird. Wenn Versicherte versuchen, gestrichene Leistungen über private Zusatzversicherungen auszugleichen, steigert dies zusätzlich die Ausgaben für die Krankenversicherung.
Wie kann ich meine Familie absichern?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Familienversicherung. Darüber können nicht-berufstätige Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden.
Bei der privaten Krankenversicherung entfällt für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag. Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind in der Regel bei der GKV pflichtversichert.
Wo Kinder versichert werden, ist genau geregelt. Bei nicht-verheirateten Eltern ist der Versicherungsstatus der Mutter entscheidend:
Privat-versicherte Kinder sind mit einem eigenen Vertrag und zu einem eigenen Beitrag versichert. Der Beitrag der Kinder ist deutlich geringer und wird grundsätzlich hälftig vom Arbeitgeber bezuschusst.
Neugeborene sind ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen unmittelbar nach der Geburt mitversichert, wenn:
- ein Elternteil mindestens seit drei Monaten in der privaten Krankenversicherung ist,
- die Anmeldung des Neugeborenen innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend erfolgt und
- der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender ist als der des bereits versicherten Elternteils.
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und Test-Optionen
- Privatzimmer vor und nach der Entbindung
- Arzt nach Wahl im Krankenhaus, z. B. Ober- oder Chefarzt
Wie wird meine Behandlung abgerechnet?
Die GKV und PKV rechnen die erbrachten Leistungen nach unterschiedlichen Verfahren ab.
- Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Leistungen gesetzlich festgelegt. Die Versicherung kümmert sich um die Kosten. Bei Lücken im gesetzlichen Leistungskatalog zahlen Sie einen Eigenanteil.
- In der privaten Krankenversicherung werden Behandlungen nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Das bedeutet, dass der Privatpatient nach der Behandlung eine Rechnung vom Arzt erhält und diese bei seiner Krankenversicherung einreicht. Diese erstattet die Kosten dann so, wie im Versicherungsvertrag vereinbart.
Das zahlen Sie im Ruhestand
In der gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich die Beiträge für Rentner nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, auf die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder auch eine privat abgeschlossene Altersvorsorge (Direktversicherung) muss man immer Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Waren Sie ihr Leben lang gesetzlich krankenversichert, so kommen Sie im Ruhestand in die Krankenversicherung der Rentner. Das ist ein Status, der nach aktueller Gesetzgebung Krankenversicherungsbeiträge auf Privatrenten, Zins- oder Mieteinkünfte ausschließt.
Der Beitrag privaten Krankenversicherung erfährt mit dem Alter ebenso eine Reduktion. Diese wird durch die folgenden Faktoren erreicht:
1. Sie zahlen von Beginn an einen Beitragszuschlag von 10 %. Diesen sammelt der Versicherer verzinst an und schreibt ihn Ihrem Vertrag gut. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Er entfällt ab dem Alter 60. Ab 65 stabilisiert der Versicherer damit Ihren Beitrag, trotz steigender Leistungsausgaben.
2. Haben Sie eine optionale Beitragsentlastungskomponente, so senkt diese ab einem vereinbarten Alter Ihrem Versicherungsbeitrag um einen zuvor ausgewählten Betrag, zum Beispiel um 300 € ab dem 63. Lebensjahr.
3. Ab 65 fällt zudem die Krankentagegeldversicherung weg
4. Kunden, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben bekommen außerdem einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger.
So senkt sich insgesamt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Alter deutlich. Es verschieben sich damit auch keine Lasten in die Zukunft wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachfolgende Generationen müssen nicht die hohen Kosten der Älteren mitfinanzieren.
Wie gewährleistet die PKV stabile Beiträge im Alter?
Die privaten Krankenversicherer treffen verschiedene Maßnahmen, um die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten.
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PKV: Die clevere Wahl mit dem richtigen Konzept
„Die private Krankenversicherung ist nichts für Familien!“
„Im Alter unbezahlbar!“
„Einmal privat versichert, immer privat versichert!“
Haben Sie diese Aussagen zur privaten Krankenversicherung schon mal gehört? Nach diesem Vergleich kennen Sie nun die Unterschiede zwischen den beiden Systemen. Typische „Stammtischparolen“ basieren oft auf Halbwissen. Wir hoffen, dass Sie nun die Aussagen besser durchschauen. Mit einer umfassenden Beratung und dem richtigen Wissen lassen sich viele vermeintliche Probleme einfach lösen. So dass Sie entspannt und bestens abgesichert in die Zukunft blicken können.
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Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen (Stand 2025) zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.