... mir etwas zustößt?
Im Leben kann so viel passieren. Deswegen hat Saskia lange gezögert, sich um die Rente zu kümmern. Mit der Basisrente
kann sie sich auf viele Fälle vorbereiten.
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Manchmal muss man auch über unangenehme Dinge nachdenken.
Gerade wenn man sich um die Zukunft kümmert. Was ist, wenn ich
mal nicht mehr bin? Ich finde es wichtig, dass man sich auf alles
vorbereiten kann.
Saskia
Wir Menschen beschäftigen uns ungerne mit schwierigen Fragen. Das Gehirn ist tatsächlich so beschaffen, dass es eher die positiven Dinge speichert. So weit, so gut. Doch das führt manchmal dazu, dass man schwierigen Fragen aus dem Weg geht. Die Frage nach der Altersversorgung ist dabei der Klassiker. Aber es geht noch komplizierter und schwieriger: Was passiert denn, wenn ich rechtzeitig eine Altersversorgung abschließe, brav jahrzehntelang einzahle und dann frühzeitig versterbe. Was machen dann mein Partner und meine Kinder? Sind die Beiträge allesamt weg?
Die Basisrente Vermögensaufbau der Generali bietet einen Todesfallschutz* mit einer Rente für Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder. Ein zusätzlicher Todesfallschutz für meinen Lieblingsmenschen ist mit dem Risikoplan möglich. Der Risikoplan ist eine separate Risikolebensversicherung. Mit diesem baust du dir einen zusätzlichen Todesfallschutz passend zu deiner Basisrente auf. Dein Plus: Diese Absicherung ist mit nur einer Gesundheitsfrage möglich.
Du bekommst einen Todesfallschutz, der in etwa der Summe der gezahlten Beiträge entspricht. Du kannst den Risikoplan anpassen und die Todesfallsumme während der Laufzeit in fünf Schritten erhöhen** – ganz ohne Gesundheitsprüfung. Und natürlich bestimmst du als Versicherungsnehmer, wer im Falle deines Todes die Todesfallsumme bekommt.
*Bei Tod in den ersten fünf Versicherungsjahren (Wartezeit) zahlen wir die volle Todesfallsumme, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls (gemäß den Bedingungen) stirbt. Voraussetzung ist, dass sich der Unfall nach Vertragsbeginn ereignet hat. Was bekommen die Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person während der Wartezeit aus einem anderen Grund verstirbt? Sie erhalten die Summe der für diesen Versicherungsvertrag gezahlten Tarifbeiträge.
**Fünf Erhöhungen bis zu maximal 5 % der Todesfallsumme des Risikoplans zur Basisrente sind möglich. Sie müssen hierfür jeweils einen zusätzlichen einmaligen Beitrag zahlen. Die Wartezeit beginnt nicht neu.
Ein Plan für alle Fälle
Mit der Basisrente Vermögensaufbau seid ihr bestens vorbereitet.
Was passiert, wenn ...
Bis zur Rente kann viel passieren. Gerade deswegen ist es wichtig, bestens vorbereitet zu sein.
Ganz persönliche Beratung für Dich
Fragen oder Wünsche? Sprich mit einem Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).