Entscheiden Sie über Ihren Gesundheitsschutz
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So können Sie sich als Beamter versichern
Als Beamtenanwärter, Beamter und Pensionär haben Sie Anspruch auf Beihilfe Ihres Dienstherrn. Ihr Arbeitgeber übernimmt dabei einen Teil der Kosten bei Geburt, Krankheit, Unfall oder Pflege. Für den übrigen Teil müssen Sie sich privat über einen „Restkostentarif“ absichern. Die Höhe des Beihilfeanspruchs ist abhängig vom Dienstherrn, zum Beispiel Bund, Land oder Kommune. Auch die Anzahl Ihrer beihilfeberechtigten Kinder ist wichtig.
Mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und haben eine optimale Beihilfeergänzung. Sie entscheiden dabei selbst, wie Ihre Gesundheitsversorgung aussehen soll.
Besonderheiten gibt es bei Beamtenanwärtern/Beamten in gefahrgeneigten Berufen wie zum Beispiel der Polizei oder des Bundesgrenzschutzes. Diese Beamten erhalten während ihres aktiven Dienstes eine Heilfürsorge – der Dienstherr zahlt also alle Gesundheitsleistungen. Sie benötigen erst für das Pensionsalter eine Beihilfeabsicherung. Für das Alter sollten sie zusätzlich mit einer großen Anwartschaft (AWG) vorsorgen.
Wie hoch ist der Beihilfe-Anspruch?
Hier eine vereinfachte Darstellung am Beispiel der Bundesbeihilfe. Ausnahme ist Hessen.
Welche Leistungen bekommen Sie?
Sie haben schon von den Leistungsunterschieden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) gehört? Hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Leistungen gesetzlich festgelegt. Sie orientieren sich am Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 Sozialgesetzbuch V) und müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. In der Vergangenheit wurden immer wieder Leistungen gestrichen, um die steigenden Kosten abzufedern.
Ärzte bekommen eine festgelegte Obergrenze für ihre Leistungen pro Patienten erstattet. Dadurch wird eine intensive Betreuung schnell unwirtschaftlich. Bei gesetzlich Versicherten sind Ärzte an feste Vorgaben gebunden – Privatpatienten mit guten PKV-Tarifen eröffnen ihnen dagegen deutlich mehr Spielraum bei der Behandlung.
Mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) bestimmen Sie selbst mit Ihrem Versicherer zusammen die Leistungen.
Die sind Ihnen vertraglich garantiert. Dabei stehen die folgenden Punkte oft im Vordergrund:
In der PKV stellt Ihr Versicherer zu Beginn Fragen zu Ihrer Gesundheit. Anschließend sind Ihre Leistungen garantiert, solange Ihr Vertrag besteht – unabhängig davon, wie sich Ihre Gesundheit entwickelt. Ändert sich etwas in Ihrem Leben oder wechseln Sie den Dienstherrn, können Sie auch Ihren Versicherungsschutz jederzeit an die Höhe der aktuellen Beihilfesätze anpassen. Ihr Gesundheitszustand wird nicht erneut geprüft.
So werden Ihre Beiträge kalkuliert
Sie haben gehört, dass die Beiträge in der PKV sehr individuell sind? Das ist richtig. Die Berechnung unterscheidet sich sehr stark vom gesetzlichen System.
Wie entwickeln sich Ihre Beiträge?
Ihre Beiträge entwickeln sich im Lauf der Zeit in Abhängigkeit Ihrer beruflichen Entwicklung und Ihrer privaten Situation. Wir zeigen Ihnen das anhand von folgenden Beispielen:
Wie können Sie ihre Familie absichern?
Sie haben Kinder oder planen eine Familie zu gründen? Dann fragen Sie sich sicher, wie Sie in der PKV Ihre Familie absichern können.
Ehepartner, Lebenspartner mit eingetragener Lebenspartnerschaft und Kinder von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe und können sich privat versichern. Das ist möglich, wenn diese nur ein geringes eigenes Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind.
Restrisiken und Lücken in der Beihilfe können Sie privat absichern. So erhalten Sie 100 Prozent Versicherungsschutz. Individuelle Ergänzungen wie Absicherung bei Auslandsreisen oder eine zusätzliche Pflege-Vorsorge sind möglich.
Wie wird Ihre Behandlung abgerechnet?
Sie fragen sich, nach welchen Prinzipien PKV oder GKV die Behandlungskosten übernehmen?
Die GKV und PKV rechnen die erbrachten Leistungen nach unterschiedlichen Verfahren ab.
- Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Leistungen gesetzlich festgelegt. Die Versicherung kümmert sich um die Kosten. Bei Lücken im gesetzlichen Leistungskatalog zahlen Sie einen Eigenanteil.
- In der privaten Krankenversicherung werden Behandlungen nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet.
Das zahlen Sie im Ruhestand
Sie wollen wissen, welche Beiträge Sie im Ruhestand bei der GKV oder der PKV zahlen? Hier die wichtigsten Fakten:
In der GKV bemessen sich die Beiträge für Rentner nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, auf die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder auch eine privat abgeschlossene Altersvorsorge (Direktversicherung) muss man immer Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung erfährt mit dem Alter ebenso eine Reduktion. Diese wird durch die folgenden Faktoren erreicht:
1. Sie zahlen von Beginn an einen Beitragszuschlag von 10 Prozent. Diesen sammelt der Versicherer verzinst an und schreibt ihn Ihrem Vertrag gut. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Er entfällt ab dem Alter 60. Ab 65 stabilisiert der Versicherer damit Ihren Beitrag, trotz steigender Leistungsausgaben.
2. Haben Sie eine optionale Beitragsentlastungskomponente, so senkt diese ab einem vereinbarten Alter Ihren Versicherungsbeitrag um einen zuvor ausgewählten Betrag, zum Beispiel um 100 EUR ab dem 63. Lebensjahr.
So senkt sich insgesamt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Alter deutlich. Es verschieben sich damit auch keine Lasten in die Zukunft wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachfolgende Generationen müssen nicht die hohen Kosten der Älteren mitfinanzieren.
Wie gewährleistet die PKV stabile Beiträge im Alter?
Die privaten Krankenversicherer treffen verschiedene Maßnahmen, um die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten.
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Vielleicht kennen Sie diese Stammtischparolen?
„Die private Krankenversicherung ist nichts für Familien!“
„Im Alter unbezahlbar!“
„Einmal privat versichert, immer privat versichert!“
Haben Sie diese Aussagen zur privaten Krankenversicherung schon mal gehört? Nach diesem Vergleich kennen Sie nun die Unterschiede zwischen den beiden Systemen. Typische „Stammtischparolen“ basieren oft auf Halbwissen. Wir hoffen, dass Sie nun die Aussagen besser durchschauen. Mit einer umfassenden Beratung und dem richtigen Wissen lassen sich viele vermeintliche Probleme einfach lösen. So können Sie entspannt und bestens abgesichert in die Zukunft blicken.
Wie geht es weiter: Mit Ihrer persönlichen Beratung
Sie haben nun einen ersten Überblick und Ihr Finanzcoach der DVAG hilft Ihnen bei den nächsten Schritten:
- Melden Sie sich bei Ihrem persönlichen Finanzcoach.
- Sprechen Sie über Ziele und Wünsche für Ihren Gesundheitsschutz.
- Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
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Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen (Stand 2025) zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.