Entscheiden Sie über Ihren Gesundheitsschutz

Vergleich der Systeme

So kön­nen Sie sich als Arbeit­neh­mer ver­si­chern

Sie fragen sich, wann Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung haben? Ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 73.800 EUR können Sie sich privat krankenversichern. Die gesetzliche Versicherungspflicht gilt dann nicht mehr. Sie können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Wel­che Leis­tun­gen bekom­men Sie?

Sie haben schon von den Leistungsunterschieden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) gehört? Hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Leistungen gesetzlich festgelegt. Sie orientieren sich am Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 Sozialgesetzbuch V) und müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. In der Vergangenheit wurden immer wieder Leistungen gestrichen, um die steigenden Kosten abzufedern.

Ärzte bekommen eine festgelegte Obergrenze für ihre Leistungen pro Patienten erstattet. Dadurch wird eine intensive Betreuung schnell unwirtschaftlich. Bei gesetzlich Versicherten sind Ärzte an feste Vorgaben gebunden – Privatpatienten mit guten PKV-Tarifen eröffnen ihnen dagegen deutlich mehr Spielraum bei der Behandlung.

Bei einer längeren Krankheit droht ein Verdienstausfall. Ab der siebten Woche zahlt die GKV das Krankengeld. Das sind normalerweise 70 Prozent vom Nettogehalt. Es gibt eine Obergrenze. Die Lücke kann bedeuten, dass Sie neben der Krankheit Ihren Lebensstil anpassen müssen.

Mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) bestimmen Sie selbst mit Ihrem Versicherer zusammen die Leistungen.
Die sind Ihnen vertraglich garantiert. Dabei stehen die folgenden Punkte oft im Vordergrund:

In der PKV stellt Ihr Versicherer zu Beginn Fragen zu Ihrer Gesundheit. Anschließend sind Ihre Leistungen garantiert, solange Ihr Vertrag besteht – unabhängig davon, wie sich Ihre Gesundheit entwickelt. Ändert sich etwas in Ihrem Leben, können Sie auch Ihren Tarif wechseln oder einzelne Leistungen anpassen. So bleibt Ihr Tarif passend für Ihre Lebensumstände. 

Für den Fall einer längeren Krankheit können Sie zusätzlich in der PKV ein Krankentagegeld abschließen. Die Höhe des Krankentagegeldes kann so gewählt werden, dass der Verdienstausfall komplett ausgeglichen wird. Dadurch muss man sich neben der Krankheit keine finanziellen Sorgen machen.

So wer­den Ihre Bei­träge kal­ku­liert

Sie haben gehört, dass die Beiträge in der PKV sehr individuell sind? Das ist richtig. Die Berechnung unterscheidet sich sehr stark vom gesetzlichen System.

Wie entwickeln sich Ihre Beiträge?

Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Mit einer Erhöhung Ihrer Beiträge im Laufe der Jahre müssen Sie in beiden Systemen rechnen.

Wie kön­nen Sie Ihre Fami­lie absi­chern?

Sie haben Kinder oder planen eine Familie zu gründen? Dann fragen Sie sich sicher, wie Sie in der PKV Ihre Familie absichern können.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Familienversicherung. Darüber können nicht berufstätige Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden.

Bei der privaten Krankenversicherung zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind in der Regel bei der GKV pflichtversichert.

Wo Kinder versichert werden, ist genau geregelt. Bei nicht-verheirateten Eltern ist der Versicherungsstatus der Mutter entscheidend.

Privat versicherte Kinder sind mit einem eigenen Vertrag und zu einem eigenen Beitrag versichert. Der Beitrag der Kinder ist deutlich geringer und wird grundsätzlich hälftig vom Arbeitgeber bezuschusst.  


Wie wird meine Behand­lung abge­rech­net?

Sie fragen sich, nach welchen Prinzipien PKV oder GKV die Behandlungskosten übernehmen?

  • Die GKV und PKV rechnen die erbrachten Leistungen nach unterschiedlichen Verfahren ab.

  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Leistungen gesetzlich festgelegt. Die Versicherung kümmert sich um die Kosten. Bei Lücken im gesetzlichen Leistungskatalog zahlen Sie einen Eigenanteil.
  • In der privaten Krankenversicherung werden Behandlungen nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Das bedeutet, dass der Privatpatient nach der Behandlung eine Rechnung vom Arzt erhält und diese bei seiner Krankenversicherung einreicht. Diese erstattet die Kosten dann so, wie im Versicherungsvertrag vereinbart.


Das zah­len Sie im Ruhe­stand

Sie wollen wissen, welche Beiträge Sie im Ruhestand bei der GKV oder der PKV zahlen? Hier die wichtigsten Fakten:

In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge für Rentner nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet, auf die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente oder auch eine privat abgeschlossene Altersvorsorge (Direktversicherung) muss man immer Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Waren Sie Ihr Leben lang gesetzlich krankenversichert, so kommen Sie im Ruhestand in die Krankenversicherung der Rentner. Das ist ein Status, der nach aktueller Gesetzgebung Krankenversicherungsbeiträge auf Privatrenten, Zins- oder Mieteinkünfte ausschließt. Sind Sie von der PKV in die GKV gewechselt, so könnten Sie im Ruhestand auch in den Status freiwillig gesetzlich versichert kommen. Dieser bedeutet, dass für mehr Einkommensarten gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, z. B. auch auf Privatrenten, Zins- oder Mieteinkünfte.

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird im Alter ebenso reduziert. Dies wird durch die folgenden Faktoren erreicht:

1. Sie zahlen von Beginn an einen Beitragszuschlag von 10 Prozent. Diesen sammelt der Versicherer verzinst an und schreibt ihn Ihrem Vertrag gut. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitragszuschlag entfällt ab dem Alter 60. Ab 65 stabilisiert der Versicherer damit Ihren Beitrag, trotz steigender Leistungsausgaben.

2. Haben Sie eine optionale Beitragsentlastungskomponente, so senkt diese ab einem vereinbarten Alter Ihren Versicherungsbeitrag um einen zuvor ausgewählten Betrag, zum Beispiel um 300 EUR ab dem 63. Lebensjahr.

3. Ab 65 fällt zudem die Krankentagegeldversicherung weg.

4. Kunden, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, bekommen außerdem einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger.

So senkt sich insgesamt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung im Alter deutlich. Es verschieben sich damit auch keine Lasten in die Zukunft wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachfolgende Generationen müssen nicht die hohen Kosten der Älteren mitfinanzieren.

Wie gewähr­leis­tet die PKV sta­bile Bei­träge im Alter?

Die privaten Krankenversicherer treffen verschiedene Maßnahmen, um die Beiträge im Alter möglichst stabil zu halten.

So entwickeln sich die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung im Alter | PKV erklärt


Viel­leicht ken­nen Sie diese Stamm­tisch­pa­ro­len?

„Die private Krankenversicherung ist nichts für Familien!“
„Im Alter unbezahlbar!“
„Einmal privat versichert, immer privat versichert!“

Haben Sie diese Aussagen zur privaten Krankenversicherung schon mal gehört? Nach diesem Vergleich kennen Sie nun die Unterschiede zwischen den beiden Systemen. Typische „Stammtischparolen“ basieren oft auf Halbwissen. Wir hoffen, dass Sie nun die Aussagen besser durchschauen. Mit einer umfassenden Beratung und dem richtigen Wissen lassen sich viele vermeintliche Probleme einfach lösen. So dass Sie entspannt und bestens abgesichert in die Zukunft blicken können.

Wie geht es weiter: Mit Ihrer persönlichen Beratung

Sie haben nun einen ersten Überblick und Ihr Finanzcoach der DVAG hilft Ihnen bei den nächsten Schritten:

  • Melden Sie sich bei Ihrem persönlichen Finanzcoach.
  • Sprechen Sie über Ziele und Wünsche für Ihren Gesundheitsschutz.
  • Erhalten Sie eine individuelle Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen (Stand 2025) zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.