Ertragsausfallversicherung: Finanzieller Schutz, wenn der Betrieb stillsteht
Ertragsausfallversicherung

Finanzieller Schutz, wenn der Betrieb stillsteht

Das Wichtigste in Kürze  

Unsere Ertragsausfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung:

  • Umfassende Kostendeckung
  • Variable Haftungszeiträume
  • Zusatzdeckung oder eigenständiger Vertrag

Ertrags­aus­fall ein­fach ver­si­chert

Was, wenn der Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht?

Die Ertragsausfallversicherung ist häufig eine notwendige Ergänzung zu Ihrer Sach-Inhaltsversicherung. Schnell kann ein Brand oder ein anderes Schadenereignis eine kostspielige Betriebsunterbrechung zur Folge haben. Vor diesem finanziellen Risiko schützt die Ertragsausfallversicherung.

Schutz in Zei­ten des Still­stan­des

Die Ertragsausfallversicherung deckt innerhalb der vereinbarten Haftzeit alle fortlaufenden Betriebskosten, sofern sie rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet sind – auch Gehälter, Löhne und Kredite.

Wird die Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatzdeckung innerhalb einer Sach-Inhaltsversicherung abgeschlossen, übernehmen wir 12 Monate lang die Kosten für Unterbrechungsschäden, die zum Beispiel durch Leitungswasser, Sturm und Hagel und weitere Elementargefahren verursacht werden. Die Versicherungssumme entspricht der für die Sach-Inhalt vereinbarten Versicherungssumme, maximal 1 Mio €.

Bei Versicherungssummen über 1 Mio. bis 10 Mio. € kann die Ertragsausfallversicherung als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden und das für 12, 18 oder 24 Monate.

Umfassende Kostendeckung

Zu den versicherten Kosten gehören alle rechtlich notwendigen oder wirtschaftlich begründeten fortlaufenden betrieblichen Kosten innerhalb der Haftzeit, wie:

  • Löhne/Gehälter
  • Mieten, Leasing- und Kreditraten
  • Bürokosten, Energiekosten
  • notwendige, zur Schadenminderung beitragende Kosten zur Betriebserhaltung
  • Zinsen

Die Highlights unserer Ertragsausfallversicherung

  • Unterversicherungsverzicht*
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit**
  • Leistungs-Update***
  • Übernahme von Vorversicherleistungen****

* Bei Schäden bis 20 % der Versicherungssumme, maximal 1 Mio. €
** Bei Schäden bis zur jeweiligen Versicherungssumme, maximal 2,5 Mio. €
*** Gilt, wenn sich der beschriebene Versicherungsschutz künftig in Umfang und/oder Höhe bei neu abzuschließenden Verträgen ohne Mehrbeitrag verbessert
**** Gilt nicht für die Gefahren der Technischen Versicherung, Werkverkehr, Kühlgut, Tiefkühlgut und Medikamentenverderb, sowie Unbenannte Gefahren

Die Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung im Detail

Ertragsausfallversicherung als Zusatzdeckung innerhalb der Sach-Inhaltsversicherung zu den versicherten Sach-Gefahren

Die Versicherungssumme entspricht dabei immer mindestens der Versicherungssumme der Sach-Inhaltsversicherung. Eine Erhöhung ist bis auf 1 Mio. € Versicherungssumme möglich. Für diese Zeiträume haften wir maximal bei einem Unterbrechungsschaden:

12 Monate für die Gefahren:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Weitere Elementargefahren
  • Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • Unbenannte Gefahren

1 Monat für die Gefahr:

  • Infektionsschutz


Ertragsausfallversicherung als eigenständiger Vertrag

Für Versicherungssummen über 1 Mio. € und sonstige individuelle Wünsche bei der Absicherung von fortlaufenden Kosten und entgangenen Gewinnen kann die Ertragsausfallversicherung auch als eigenständiger Vertrag mit bis zu 10 Mio. € Versicherungssumme abgeschlossen werden. Auch die Verlängerung der Haftzeit ist im Bedarfsfall bei diesem Vertrag auf 18 oder 24 Monate möglich.

Für diese Zeiträume haften wir maximal bei einem Unterbrechungsschaden:

12, 18 oder 24 Monate für die Gefahren:

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Weitere Elementargefahren
  • Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • Unbenannte Gefahren

1, 2 oder 3 Monate für die Gefahr:

  • Infektionsschutz
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