Wenn Sie helfen, helfen wir mit
Der Krieg in der Ukraine zwingt momentan viele Menschen in die Flucht. Die Bereitschaft zu helfen ist groß. Wir unterstützen unsere Kunden, die Kriegsflüchtlingen helfen.
Wenn unsere Kunden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der eigenen Wohnung aufnehmen, betrachten wir den Zeitraum des Zusammenlebens als häusliche Gemeinschaft und bieten bis Ende Dezember 2023 folgenden Versicherungsschutz:
Hausrat- und Glasversicherung
- Im Rahmen der bestehenden Hausratversicherung bieten wir Versicherungsschutz auch für die Sachen (Kleidung, Spielsachen, Mobiltelefone, Urkunden etc.) der Geflüchteten.
- Beinhaltet die Glasversicherung auch die „Bruchschäden an Smartphone-Displays“, gilt dies auch für die Mobiltelefone der Geflüchteten.
Privathaftpflichtversicherung
- Kriegsflüchtlinge sind im Rahmen des Privathaftpflicht-Vertrages unserer Kunden, für die von ihnen verursachten Schäden, mitversichert.
- Schäden durch Hunde der Geflüchteten sind ebenfalls mitversichert.
- Schäden, die unseren Kunden durch die Geflüchteten zugefügt werden, sind bis 50.000 € versichert. Vorsatztaten sind ausgenommen.
- Ehrenamtliche Hilfstätigkeiten unserer Kunden sind selbstverständlich mitversichert.
Als Kriegsflüchtlinge gelten alle aus diesem Kriegsgebiet geflüchteten Personen. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig.