Kind/Schüler (selbstversichert)
Bei einer Alleinversicherung des Kindes, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss ein Erwachsener als Versicherungsnehmer auftreten.
Bei einer Alleinversicherung des Kindes, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss ein Erwachsener als Versicherungsnehmer auftreten.