Glasversicherung (Haushalt-Glas)
Scherben? Ein Glück, wenn Sie richtig versichert sind
Die Haushalt-Glasversicherung der Generali schützt Sie bei Bruchschäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung Ihrer Wohnung in unbegrenzter Höhe.
Grundsätzlich ist der Glasbruch bei allen Scheiben von Fenstern, Türen oder Möbeln Ihrer Wohnung, einschließlich Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien und Terrarien versichert. Auch die Verglasung von Wintergärten und kleineren, privat genutzten Gewächshäusern ist abgedeckt.
Wenn Sie die Glasbruchversicherung im Rahmen der VERMÖGENSSICHERUNGSPOLICE abschließen, übernimmt die Generali in der Regel auch die Kosten eines Glasbruchs an Ihrem Smartphone-Display – selbst wenn Sie diesen fahrlässig selbst herbeigeführt haben.
Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.