Pflegepflichtversicherung für Vollversicherte
Die private Pflegepflichtversicherung wird in Verbindung mit einer privaten Vollversicherung abgeschlossen
Ergänzen Sie Ihre private Krankenversicherung sinnvoll durch eine private Pflegeversicherung und genießen Sie viele Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Generali bietet den Tarif PVN für Nicht-Beihilfeberechtigte und den Tarif PVB für Beihilfeberechtigte an.
Beitrag für Mann/Frau 30 Jahre, Tarif PVN
Ihre Vorteile
- Sie erhalten die Kosten für häusliche Pflegeleistungen bis zu einem bestimmten Betrag erstattet.
- Alternativ dazu können Sie ein Pflegetagegeld vereinbaren.
- Wir erstatten anteilig auch die Kosten für stationäre und teilstationäre Pflege.
Die private Pflegepflichtversicherung wird in Verbindung mit einer privaten Krankheitskosten-Vollversicherung abgeschlossen. Die Generali bietet den Tarif PVN für Nicht-Beihilfeberechtigte und den Tarif PVB für Beihilfeberechtigte.
Häusliche Pflege
Die Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe werden je Kalendermonat gemäß der nachstehenden Tabelle erstattet.
Pflegebedürftige im | monatl. Erstattung |
Pflegegrad 1 | * |
Pflegegrad 2 | bis zu 689,00 € |
Pflegegrad 3 | bis zu 1.298,00 € |
Pflegegrad 4 | bis zu 1.612,00 € |
Pflegegrad 5 | bis zu 1.995,00 € |
* Eine Erstattung der Kosten für häusliche Pflegehilfen bei Pflegegrad 1 erfolgt über den Entlastungsbetrag.
In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Pflegegeld
Anstelle des Aufwendungsersatzes für häusliche Pflegehilfe kann der Versicherte ein Pflegegeld beantragen. Die Höhe des erstattungsfähigen Pflegegeldes je Kalendermonat ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Pflegebedürftige im | monatl. Erstattung |
Pflegegrad 1 | -- |
Pflegegrad 2 | bis zu 316,00 € |
Pflegegrad 3 | bis zu 545,00 € |
Pflegegrad 4 | bis zu 728,00 € |
Pflegegrad 5 | bis zu 901,00 € |
In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Teilstationäre Pflege
Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen bei teilstationärer Pflege je Kalendermonat gemäß der nachstehenden Tabelle erstattet.
Pflegebedürftige im | monatl. Erstattung |
Pflegegrad 1 | -- |
Pflegegrad 2 | bis zu 689,00 € |
Pflegegrad 3 | bis zu 1.298,00 € |
Pflegegrad 4 | bis zu 1.612,00 € |
Pflegegrad 5 | bis zu 1.995,00 € |
In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Vollstationäre Pflege
Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen bei vollstationärer Pflege pauschal je Kalendermonat gemäß der nachstehenden Tabelle erstattet.
Pflegebedürftige im | monatl. Erstattung |
Pflegegrad 1 | bis zu 125,00 € |
Pflegegrad 2 | bis zu 770,00 € |
Pflegegrad 3 | bis zu 1.262,00 € |
Pflegegrad 4 | bis zu 1.775,00 € |
Pflegegrad 5 | bis zu 2.005,00 € |
In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.