Krankentagegeld für Freiberufler: der Tarif ETF
Krankentagegeld für gesetzlich & privat Versicherte
Sie sind selbstständig tätig und gesetzlich oder privat krankenversichert? Dann sichern Sie sich Ihren Lebensstandard für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit – mit dem Krankentagegeld für Freiberufler.
Ihre Vorteile
- Sie entscheiden, ab wann Sie Ihr Krankentagegeld erhalten. Damit können Sie bei Bedarf Ihren Beitrag reduzieren.
- Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst.1)
Mit dem Krankentagegeld-Lückenrechner für gesetzlich und privat Versicherte ermitteln Sie einfach und schnell die optimale Höhe für Ihr privates Krankentagegeld. Berechnen Sie anschließend Ihren persönlichen Beitrag.
1) Zusammen mit anderen Krankentagegeldern bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens.
Verdienstausfall-Versicherung für Freiberufler: Absicherung des Verdienstausfalls spätestens ab der 4. oder ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit, bei einem Krankenhausaufenthalt schon ab dem 4. Tag.
Hinweis: Freiberufler der Berufsgruppe B können gegen einen Mehrbeitrag von 30 Prozent im Tarif ETF21 und 20 Prozent im Tarif ETF42 versichert werden. Dieser Mehrbeitrag für die Berufsgruppe B wird im Generali Beitragsrechner nicht ausgewiesen.
Unter Berufgruppe B fallen insbesondere: Bildberichterstatter, Gutachter in Fahrzeugsachen mit Ingenieurausbildung, Handelschemiker, Hebammen, Tagesmütter, Ingenieure (mit körperlicher Tätigkeit), Journalisten, Lotsen, Med. Bademeister, Med. Masseure, Tierärzte sowie sonstige nachweislich freiberuflich Tätige.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.