Krankentagegeld: der Tarif ETSO
Krankentagegeld für privat Versicherte ohne Vollversicherung bei der Generali
Sie sind privat versichert oder Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse und haben keinen Anspruch auf Krankengeld? Dann sichern Sie Ihr Einkommen bedarfsgerecht für den Krankheitsfall ab.1) Mit einer Krankentagegeldversicherung für Selbstständige nach Tarif ETSO erhalten Sie Ihr vereinbartes Krankentagegeld ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei einem Krankenhausaufenthalt sogar schon ab dem 8. Tag. Und das Beste: Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Krankentagegeld anzupassen.
Beitrag für Mann/Frau, 30 Jahre, selbstständig, im Tarif ETSO bei einem Krankentagegeld in Höhe von 100 Euro pro Tag, ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Ihre Vorteile
- Sie erhalten die vereinbarte Leistung ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst.2)
- Bei einer Veränderung Ihres Einkommens können Sie Ihr Krankentagegeld erhöhen – ohne erneute Wartezeiten oder Risikoprüfung.
Mit dem Krankentagegeld-Lückenrechner für gesetzlich und privat Versicherte ermitteln Sie einfach und schnell die optimale Höhe für Ihr privates Krankentagegeld. Berechnen Sie anschließend Ihren persönlichen Beitrag.
1) Die versicherungsfähigen beruflichen Tätigkeiten entnehmen Sie bitte Nr. 1.1 des Tarifdruckstücks.
2) Zusammen mit anderen Krankentagegeldern bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens.
- Verdienstausfall-Versicherung für Selbstständige, bei denen kein Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung bei der Generali besteht.
- Absicherung des Verdienstausfalls spätestens ab der 4. Woche einer Arbeitsunfähigkeit. Bei einem Krankenhausaufenthalt schon ab dem 8. Tag.
- Möglichkeit zur Ausdehnung des Versicherungsschutzes bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland.
- Regelmäßige Erhöhung des Krankentagegeldes möglich.
- Individuelle Anpassung des Krankentagegeldes an Änderungen des Nettoeinkommens zu vorteilhaften Bedingungen möglich.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.