Beitragssicherung im Alter
Sie wünschen sich, dass es Ihnen auch im Alter gut geht? Dann lohnt es sich, wenn Sie frühzeitig einen Tarif zur Beitragsentlastung für Rentner und Pensionäre vereinbaren.
Sie möchten Ihre Beiträge im Alter nicht nur stabil halten, sondern sogar senken? Dann ist es sinnvoll, wenn Sie Ihre private Krankenversicherung durch den Beitragsentlastungstarif EBE63 ergänzen. So sparen Sie in jüngeren Jahren ein Finanzpolster für das Alter an und senken später als Rentner oder Pensionär Ihren Beitrag um die vereinbarte Summe.
So funktioniert die Beitragsentlastung im Alter
- Einen Teil der Beiträge übernimmt Ihr Arbeitgeber.
- Die „Erträge“ sind steuerfrei („steuerlich absetzbar“).
- Nach Ihrer Gesundheit wird nicht gefragt.
- Die Höhe Ihrer vereinbarten Reduktion können Sie bis zum Alter von 59 Jahren ändern.
- Die eingezahlten Beiträge werden verzinst.
Ihre Vorteile liegen auf der Hand
Sie sparen im Alter bares Geld
Mit dem EBE63 senken Sie Ihren Beitrag ab dem 63. Lebensjahr um bis zu 100 % Ihres derzeitigen Beitrags für die abgesicherten Krankheitskostentarife (ohne den gesetzlichen Prämienzuschlag für das Alter, GZA). So schaffen Sie sich eine spürbare Entlastung im Alter und öffnen sich gleichzeitig finanzielle Freiräume. Genau dann, wenn es für Sie wichtig ist.
Ihr Arbeitgeber zahlt mit
Als Angestellter haben Sie einen besonderen Vorteil: Sie zahlen den Beitrag für den Tarif EBE63 nur teilweise. Denn Ihr Arbeitgeber beteiligt sich daran, sofern Sie den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft haben.
Ihr „Ertrag“ ist steuerfrei
Eine der wichtigsten Fragen bei jeder Form der Altersvorsorge ist heute: Wie wird sie im Alter besteuert? Darüber müssen Sie sich im EBE63 keine Gedanken machen, denn Ihre Einsparungen sind steuerfrei.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen zur Verkaufsunterstützung geben Ihnen nur einen Überblick über den möglichen Vertragsinhalt. Ihr konkreter Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihren individuellen Vertragsunterlagen, insbesondere aus Ihrem Versicherungsschein und den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.