Riester Rente
Sicher in den Ruhestand: Mit Riester-Sparen können Sie renditestark die Rente aufbessern.
Die gesetzliche Rente reicht für einen sorgenfreien Ruhestand in den meisten Fällen nicht aus. Der Staat unterstützt deshalb die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente. Dabei kann sich der Sparer bei Riester gleich auf zwei Förderarten freuen: Zulagen und Steuervorteile.
Ihre Vorteile:
- Lebenslang garantierte Rente
- Garantiefonds mit attraktiven Renditechancen
- Staatliche Förderung durch Grund- und Kinderzulagen bzw. Steuervorteile
- Möglichkeit der Wohnriesterentnahme in der Ansparphase zur Finanzierung einer eigenen Immobilie
- Staatlicher Bonus für junge Leute bis zum 25. Lebensjahr (einmalige Erhöhung der Grundzulage um max. 200 Euro)
- Beiträge und Zulagen werden zu Rentenbeginn garantiert
Die Riester-Förderung können alle in Anspruch nehmen, die rentenversicherungspflichtig sind – egal ob angestellt oder selbstständig. Auch Beamte sowie nicht direkt förderberechtigte Ehepartner (z. B. Hausfrauen und Selbstständige) können ebenfalls von der staatlichen Förderung durch Zulagen profitieren und mit diesem Investment ihre Altersvorsorge optimieren.
Die Riester-Rente lohnt sich besonders für:
- Auszubildende und Berufsstarter
- Familien mit Kindern
- Teilzeitbeschäftigte
- Doppelverdiener
- Singles
Für Freiberufler und Selbstständige empfehlen wir die Rürup-Rente.
Damit Sie die maximalen Grund- und Kinderzulagen nutzen können, investieren Sie lediglich vier Prozent Ihres Vorjahresbrutto-Einkommens (maximal 2100 Euro) jährlich in eine Riester-Rente. Wenn Sie einen geringeren Eigenbeitrag leisten, erhalten Sie die Zulagen jeweils anteilig. Die möglichen maximalen Zulagen für eine Riester-Rente sind:
- Eine Grundzulage: 175 EUR
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor 2008 geboren ist: 185 EUR
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das nach 2008 geboren wurde: 300 EUR
- Junge Leute unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einmalig 200 EUR
Alternativ können Sie Ihre eingezahlten Riesterbeiträge bis maximal 2.100 EUR als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, sofern diese Art der Förderung für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung). Ist die Steuerersparnis höher als die gezahlten Zulagen, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet. Dadurch steigt die Gesamtförderung.
Ihr Riesterguthaben können Sie auch ganz oder teilweise für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie im Inland oder europäischen Ausland verwenden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag). Sie können also gleichzeitig den Traum von Ihrem Eigenheim verwirklichen. Den aus Ihrem Riestervertrag entnommenen Eigenheimbetrag müssen Sie nicht zurückzahlen.