Eine Person im Anzug unterzeichnet Testament.

Erbe und Nachlass: Was Erbberechtigte wissen sollten

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Erbe und Nach­lass: Was Erb­be­rech­tigte wis­sen soll­ten

Scheidet ein geliebter Verwandter aus dem Leben, müssen sich Verwandte auch mit der Erbschaft auseinandersetzen. Beim Nachlass handelt es sich um die Summe des sowohl aktiven als auch passiven Vermögens, also dem gesamten Besitz eines Verstorbenen. Auch eine Wohnungsauflösung kann notwendig sein.

Beim Erbe geht es aus Sicht des Erbenden hingegen um den Anteil, den dieser erhält. Häufig kommen unterschiedliche Fragen auf. Wie zum Beispiel: Was passiert mit dem Nachlass? Wie läuft eine Erbschaft ab? Oder wie schlage ich ein Erbe aus? Denn auch dann, wenn das Erbe mit Schulden belastet ist, müssen die Nachkommen aufkommen. Es sei denn, sie verzichten fristgerecht auf die Annahme der Erbschaft und schlagen das Erbe aus.

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Gesetzliche Regelungen

In Deutschland gilt das Erbrecht als ein Grundrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag ist es dem Erblasser möglich, zu entscheiden, zu welchen Teilen sein Vermögen auf welche Erben aufgeteilt werden soll. Doch das Erbrecht enthält auch bestimmte Regelungen, wonach den engsten Verwandten Pflichtteile des Erbes zustehen.

Was aber passiert, wenn der Verstorbene kein Testament aufgesetzt hat ─ wer regelt den Nachlass ohne Testament? Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Testament ungültig ist oder nicht über das gesamte Vermögen entscheidet. Der Ehepartner und die Kinder erhalten einen Pflichtteil, und daher auch ein Erbe ohne Testament. Allerdings kann es unter Umständen zum Verwehren des Pflichtteils kommen. Das ist dann der Fall, wenn es zu Gewalttaten oder Nötigung gegenüber dem Erblasser kommt. Zum Beispiel um erbrechtlichen Vorteil zu erhalten.

Wer ist erbberechtigt und wie lautet die gesetzliche Erbfolge?

Die Aufteilung des Nachlasses von Verstorbenen erfolgt unter den berechtigten Erben. Dazu zählen in erster Linie die Ehepartner, Kinder und Enkelkinder. Der Ehepartner erhält pauschal ein Drittel des Nachlasses, Kinder erben zwei Drittel und müssen, wenn es sich um mehrere berechtigte Geschwister handelt, das Erbe aufteilen. Der Ehepartner erhält im Übrigen dann keinen Pflichtteil, wenn eine vereinbarte Gütertrennung notariell festgelegt wurde.

Die Erbfolge sieht wie folgt aus:

  • Erben der 1. Ordnung – Abkömmlinge des Erblassers
    -   Ehepartner
    -   Kinder
    -   Enkelkinder
  • Erben der 2. Ordnung – Eltern und Geschwister des Erblassers
    -   Eltern
    -   Geschwister
    -   Nichten und Neffen
  • Erben der 3. Ordnung – Großeltern, Tanten und Onkel
    -   Großeltern
    -   Tanten und Onkel

Hat der Verstorbene also keine Kinder oder keinen Ehepartner, dann gibt es einen Pflichtteil für Geschwister oder Eltern, sowie Neffen und Nichten. Sind auch keine Geschwister vorhanden, dann erben die Großeltern. Im Übrigen haben auch uneheliche Kinder und Adoptivkinder Anspruch auf das Erbe. Keinen Anspruch haben allerdings Stief- oder Schwiegerkinder.

Gesetzlicher Pflichtteil: Erbe

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe? Der Pflichtteil beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch Verwandte, die enterbt sind oder solche, die die Erbschaft ausschlagen, müssen dennoch bei der Berechnung Berücksichtigung finden.

Hat ein Erbberechtigter jedoch bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf den Erbteil verzichtet, dann erfolgt keine Berücksichtigung in der Berechnung. Verstirbt ein verwitweter Vater und hinterlässt drei Kinder, von denen eines bereits vor langer Zeit das Erbe ausgeschlagen hat, eines enterbt wurde und das andere Kind allein erben soll, so steht dem enterbten Kind dennoch ¼ des Erbes zu. Dies entspricht der Hälfte des Pflichtanteils.

Wann muss der Erbe den Pflichtteil auszahlen?

Nach dem Tod des Erblassers müssen die Erbenden ihren Pflichtteil einfordern, und zwar innerhalb von drei Jahren nach Kenntnisnahme. Unmittelbar nach der Einforderung ist der Erbe dazu angehalten, den Pflichtteil zu zahlen. Hierfür gibt es keine Frist.

Erbe kann Pflichtteil nicht auszahlen

Ist der Erbe aufgrund fehlender finanzieller nicht fähig den Pflichtteil auszuzahlen, besteht die Möglichkeit beim Nachlassgericht einen Antrag auf Stundung zu stellen.

Erbe zahlt Pflichtteil nicht aus – rechtliche Schritte einleiten

Wenn der Erbe den Pflichtteil nicht auszahlt, steht es den Berechtigten zu, rechtliche Schritte einzuleiten. Zunächst weist ein Anwalt auf die Auszahlungspflicht hin. Wenn dies nicht fruchtet, kannst du den Anteil einklagen. Im letzten Schritt kann auch Zwangsvollstreckung erfolgen.

Was kann zur Erbschaft gehören?

Zur Erbschaft zählt das gesamte aktive und passive Vermögen des Erblassers. Neben dem Bar- und Kapitalvermögen gehören ebenso Immobilien, Verpflichtungen des Verstorbenen, privater Besitz und Sammlungen dazu.

Erbe versteuern Freibetrag: Muss man ein Erbe versteuern?

Wer in Deutschland erbt, muss dieses Erbe versteuern, doch es gibt Freibeträge. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro erben, ohne die Erbschaft versteuern lassen zu müssen. Bei Kindern des Erblassers beläuft sich der Freibetrag auf 400.000 Euro, bei Enkeln auf 200.000 Euro und bei Urenkeln sind es 100.000 Euro.

Muss ich einen Erbschein beantragen?

Beim Erbschein handelt es sich um ein eine öffentliche Urkunde. Sie hält fest, wer Erbe ist und welchen Betrag dieser erbt. Alleinerben erhalten einen Alleinerbschein. Gibt es mehrere Erben, wird ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt. Beim Nachlassgericht kannst du als Erbender den Erbschein beantragen. Mit dem Antrag übernimmst du als Antragsteller jedoch auch mögliche Schulden.

Doch wann ist ein Erbschein notwendig? Einen Erbschein musst du dann beantragen, wenn du dich im Rechtsverkehr als Erbe ausweisen musst, um den Nachlass zu erhalten. Der Erbschein gilt demnach als Beweis. Wenn du das Recht auf das Erbe anders nachweisen kannst, musst du keinen Erbschein beantragen. Demnach ist das Erben ohne Erbschein möglich.

Was kostet ein Erbschein und wann brauche ich einen Erbschein im Ausland?

Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheines richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert. Befindet sich ein Teil der Erbschaft im Ausland, können die Erbenden ein europäisches Nachlasszeugnis beim Gericht beantragen.

Ausschlagen der Erbschaft: Wie lehne ich ein Erbe ab?

Beim Tod des Erblassers geht das gesamte Vermögen auf die Erben über, auch bestehende Schulden. Wer erbt, muss Schulden oder Bürgschaften übernehmen und haftet auch mit dem eigenen Vermögen. Allerdings ist es möglich, das Erbe auszuschlagen. Dies stellt die Verwandten des Verstorbenen vor weitere Fragen:

  • Soll ich das Erbe ausschlagen oder annehmen?
  • Wie schlage ich ein Erbe aus?

Wer das Erbe nicht annehmen will, muss es beim Nachlassgericht innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Ein persönliches Erscheinen ist Pflicht, um die Ausschlagung zu erklären. Alternativ ist es möglich, vom Notar eine notarielle Erklärung anfertigen zu lassen. Reiche diese innerhalb einer Frist von sechs Wochen ein!

Erbe ausschlagen Frist versäumt: Ist eine Anfechtung möglich?

Hast du als Erbe die Erbschaft innerhalb dieser Frist bereits angenommen, kannst du das Erbe anschließend nicht mehr ausschlagen. Die Anfechtung des Ausschlagens oder Annehmens der Erbschaft ist dann möglich, wenn es dir nicht bekannt war, dass es weitere Miterben gibt oder der Nachlass gar nicht überschuldet ist. Eine Anfechtung ist ebenso möglich, wenn du durch Drohung oder Täuschung die Erbschaft angenommen hast.
 
Erbe ausschlagen & Erbfolge: Wer erbt dann?

Schlägst du als Erbe eine Erbschaft aus, erbt automatisch der Nächstberufene. Diesen solltest du unbedingt informieren, um bei Verschuldung finanzielle Krisen zu vermeiden. Sind die eigenen Kinder die nächsten Erben und diese noch minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter die Erbschaft ausschlagen. Schlagen alle Erben aus, erbt der Staat. Allerdings erbt dieser keine Schulden. Ist die Erbschaft unübersichtlich, ist es Erbberechtigten möglich, eine Nachlassverwaltung zu beantragen und als letztes Mittel ein Nachlassinsolvenzverfahren anzustreben.

Fazit

Bei der Erbschaft erhalten in erster Linie die Kinder und der Ehe- oder Lebenspartner einen Anteil. Existieren weder Kinder noch Partner, geht die Erbschaft auf weitere Verwandte über. Auch enterbte Kinder erhalten einen Pflichtteil. Da die Erbschaft auch aus Schulden bestehen kann, müssen Erbberechtigte rechtzeitig eine Ausschlagung beim Nachlassgericht vornehmen.

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