Die Sozialcharta gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in denen die Generali Gruppe tätig ist. Sie nimmt Bezug auf die einschlägigen internationalen Rechtstexte – Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen / Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation – sowie auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Antrag des Europäischen Betriebsrats der Generali Gruppe (EBR) auf Verabschiedung einer “Charta der Grundrechte der Mitarbeiter der Generali Gruppe”.
Die Sozialcharta bestätigt die bereits im Ethik - Kodex vom 11. Mai 2004 enthaltenen Bestimmungen und spiegelt das Engagement des Konzerns für seine Mitarbeiter wider.