Reden ist Silber, handeln ist Gold.
Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, dass zum 1. Januar 2012 der Höchstrechnungszins für klassische Lebens- und Rentenversicherungen von derzeit 2,25 % auf 1,75 % gesenkt wird. Die Absenkung erfolgte aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase und betrifft alle Versicherer in Deutschland.
Was bedeutet das für mich?
Für jede nicht fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung erhalten Sie auf den Sparanteil der Beiträge einen jährlichen Garantiezins, der von der Regierung festgelegt wird. Darüber hinaus beteiligt Sie die Generali an den jährlich erwirtschafteten Gewinnen – der sogenannten Überschussbeteiligung.
Zusammen erhält man die Gesamtverzinsung1), die in diesem Jahr bei 4,00 % liegt. Dies entspricht weit mehr als der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Höchstrechnungszins von 2,25 %. Für bereits bestehende Verträge hat die Absenkung des Garantiezinses keinerlei Auswirkung.

Unser Tipp.
Sichern Sie sich noch heute lebenslang den Garantiezins und profitieren Sie von den Überschüssen (Gesamtverzinsung).1)
Weitere gesetzliche Änderungen, die für einen Abschluss in 2011 sprechen.
- Ab dem kommenden Jahr wird es eine etwaige steuerliche Begünstigung einer Kapitalleistung nur noch dann geben, wenn u.a. die Leistungen frühestens ab dem 62. Lebensjahr – und nicht wie bisher ab dem 60. Lebensjahr – ausgezahlt werden.
- Darüber hinaus ändert sich der frühestmögliche Rentenbeginn bei Riester- und Rürüp-Renten sowie in der bAV. Bei Abschluss in 2011 kann die geförderte Rente noch mit dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnen, bei Abschluss in 2012 erst mit dem vollendeten 62. Lebensjahr.
Sprechen Sie noch heute mit Ihrem Generali-Berater.
1) Die Überschussbeteiligung ist nicht garantiert und kann in künftigen Versicherungsjahren auch sinken oder ganz entfallen.