Steuerlich absetzbar.
Investitionen zur Erreichung der eigenen Ziele können häufig steuerlich abgesetzt werden, z. B. wenn Sie sich selbstständig machen.
Bei der Basisrente gehören die Beiträge steuerlich betrachtet zu den Sonderausgaben. Dadurch können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. Der Höchstbeitrag, der für die steuerliche Absetzungsfähigkeit aufgewendet werden kann, liegt bei 20.000 € für Singles und 40.000 € für verheiratete Paare.

Festgehalt plus Bonus.
Ihre Basisrente ist Ihr Leben lang in der vereinbarten Höhe garantiert. Starke Überschuss-Systeme können für zusätzliches Wachstum sorgen. Während des Rentenbezugs können Sie aus zwei Rentenerhöhungsvarianten wählen:
- Jährliche Rentensteigerung
- Dynamische Bonusrente
Schutz für Ihre Liebsten.
Für den Todesfall können Sie Ihren Ehepartner schützen:
- Vor Rentenbeginn erfolgt eine monatliche Verrentung des bis dahin angesparten Guthabens.
- Nach Rentenbeginn wird Ihrem Ehepartner eine monatliche Rente aus dem Restguthaben gezahlt.
Gibt es keinen Ehepartner, gilt der Hinterbliebenenschutz für die kindergeldberechtigten Kinder. Die Verrentung erfolgt dann befristet in den gesetzlichen Grenzen.
Schutz für Ihre Handgriffe.
Zur Absicherung der Arbeitskraft haben Sie die Möglichkeit eine Berufsfähigkeits-Zusatzversicherung einzuschließen. Ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind steuerlich gefördert, wenn
- der Beitrag für die Hauptversicherung mehr als 50 % des Gesamtbeitrags ausmacht und
- eine Leistungsdauer bis zum Rentenbeginn vereinbart wird.