Einfach zurechtstutzen.
Für die Flexibilitätsphase wählen Sie eine Dauer von fünf bis 15 Jahren. Ab dem fünften Jahr der Flexibilitätsphase können Sie Ihren Rentenbeginn jederzeit vorverlegen, um Ihre Zahlungen schon früher zu genießen.
Ernten, wann Sie wollen.
- Monatliche Teilentnahmen in der Flexibilitätsphase: Für das, was Ihnen wichtig ist, können Sie schon vor dem eigentlichen Rentenbeginn monatliche Teilentnahmen erhalten.
- Außerplanmäßige Entnahmen: In der Start- und Flexibilitätsphase können Sie spontan Entnahmen ab 500 € anfordern mit einer Frist von einemMonat zum Monatsende.
Voraussetzung: In Ihrem Vertrag bleibt ein Guthaben, das für eine Rente von 20 € pro Monat reicht.
Noch mehr säen.
Während der Start- und Flexibilitätsphase sind Zusatzeinzahlungen ab 500 € möglich. Sie erhöhen damit nochmals Ihre Rente.
Mehr für Pflege.
Im Pflegefall können Sie eine erhöhte Altersrente beantragen. Voraussetzungen sind:
- Sie befinden sich mindestens im sechsten Jahr der Flexibilitätsphase und höchstens im achten Jahr der Rentenphase.
- Bei Beantragung sind Sie zwischen 60 und 85 Jahre alt.
- Im Rentenbezug haben Sie für die Todesfall-Leistung die Restguthabenrückgewähr gewählt.
Ab Pflegestufe I nach unserer Pflegedefinition erhalten Männer mindestens die doppelte und Frauen die 1,75-fache Garantierente. Um Ihnen die erhöhte Rente im Pflegefall zu zahlen, wird die Restguthabenrückgewähr umgewandelt.
Schutz für Ihre Familie.
- Start- und Flexibilitätsphase: Im Todesfall wird Ihr Gesamtguthaben ausgezahlt.
- Rentenphase: Sie haben die Wahl zwischen Restguthabenrückgewähr, Rentengarantiezeit und Hinterbliebenenrente.
Risiko? Nein danke.
Sie erhalten von Anfang an eine positive Rendite bei Beginn mit der Startphase. Die Überschüsse werden Ihnen in der Start- und Flexibilitätsphase immer für ein Versicherungsjahr im Voraus fest zugesagt.