Steuervorteile durch Bürgerentlastungsgesetz, Konjunkturpaket II und Alterseinkünftegesetz
Ab dem 1. Januar 2010 haben Sie mehr Geld zur Verfügung. Egal ob Sie angestellt oder selbständig, gesetzlich oder privat versichert sind – das neue Bürgerentlastungsgesetz bringt Vorteile für jeden.
Zusätzlich sorgten bereits das Konjunkturpaket II und das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2009 für spürbare finanzielle Entlastungen und direkte Steuervorteile.
Das Beste daran: Für Sie wird die Entlastung mit jeder Lohnabrechnung sichtbar und bei Selbständigen erfolgt die Rückerstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Nutzen Sie Ihre Vorteile
Durch das Bürgerentlastungsgesetz werden die Beiträge der medizinischen Grundversorgung in der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzbar. Dazu zählen folgende Beiträge:
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, gekürzt um einen Beitragsanteil, der zur Finanzierung des Krankengeldes eingesetzt wird.
- Beiträge zugunsten einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Finanzierung einer Basisabsicherung dienen.
- Beiträge zur privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung.

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