Eine junge Frau packt Bücher in einen Umzugskarton

Gefälligkeitshaftung bei Umzug: Wann hilft die private Haftpflichtversicherung?

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Gefäl­lig­keits­haf­tung bei Umzug: Wann hilft die pri­vate Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Beim Einpacken in die Umzugskiste zerbricht dir wertvolles Porzellan deiner Freundin. Oder die sperrige Schranktür zerkratzt beim Verladen ihr Auto. Das eigene Hab und Gut kann bei einem Umzug leicht Schaden nehmen. Und dabei wolltest du als Umzugshelfer deiner Freundin nur einen Gefallen tun! Aber wer haftet, wenn bei einem Umzug etwas zu Bruch geht oder beschädigt wird? Was musst du beachten, damit deine private Haftpflichtversicherung auch bei Gefälligkeiten greift? Wir erklären dir, in welchem Fall welche Versicherung für Schäden aufkommt.

Helfen beim Umzug – eine Gefälligkeit

Freunde, Familie oder Nachbarn: Wer jemandem beim Umzug hilft, tut dieser Person einen Gefallen. Erfolgt diese Hilfe freiwillig und ohne finanzielle Gewinnerzielung, sprechen Juristen hier von einer Gefälligkeit. Das gilt auch, wenn du als Helfer mit einer Sachleistung wie Pralinen oder mit einem kleinen finanziellen Betrag belohnt wirst. Sofern die Tätigkeit von dir als Umzugshelfer nicht nachhaltig auf die Erzielung von Gewinnen ausgelegt ist, handelt es sich um eine Gefälligkeitsleistung. Wenn du während dieser Gefälligkeit beim Umzug durch leichte Fahrlässigkeit z.B. einen PC-Monitor beschädigst, ist das ein sogenannter Gefälligkeitsschaden.

Was bedeutet das für die Haftung?

Normalerweise haftet bei einem Missgeschick immer derjenige, der es verursacht hat. Du bist bei einem Bekannten zu Besuch und stößt aus Versehen eine Vase um? Dann musst du grundsätzlich für den Schaden haften. Hast du eine private Haftpflichtversicherung, kommt die normalerweise für den Schaden auf. Für die Gefälligkeitshaftung gilt allerdings eine Sonderregelung, solange es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz handelt. Schließlich unterstützt du als Umzugshelfer freiwillig und ohne Eigennutz. Deshalb sollst du bei einer Gefälligkeit nicht finanziell „draufzahlen“ müssen, wenn dir leicht fahrlässig ein Missgeschick passiert.

Der stillschweigend vereinbarte Haftungsausschluss

Rechtlich gesehen liegt hier ein stillschweigend vereinbarter Haftungsausschluss vor. Das bedeutet, dass du nicht die Haftung für den Schaden an dem PC-Monitor trägst. Da ein Haftungsausschluss vorliegt, leistet die Privathaftpflichtversicherung erstmal nur, indem sie unberechtigte Ansprüche, für die du nicht haften musst abwehrt. Es sei denn du hast eine bestimmte Klausel im Vertrag. Anders sieht dies natürlich bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz aus. Hier würdest du als Schadensverursacher selbst bzw. deine Haftpflichtversicherung die Haftung übernehmen müssen.

So leistet deine private Haftpflichtversicherung

Damit bei leicht fahrlässigen Schäden während eines Umzugs nicht zusätzlich die Freundschaft zerbricht, solltest du vorher deine eigene private Haftpflichtversicherung prüfen. Gibt es dort die oben genannte Klausel im Vertrag? Versicherungsexperten sprechen hier von der Gefälligkeitshaftung. Von dir verursachte Schäden, beispielsweise während eines Umzugs oder bei der Nachbarschaftshilfe, sind dabei abgedeckt. In der Privathaftpflichtversicherung Optimal von Generali sind Schäden aus einer Gefälligkeit bis zu einer Summe von 50 Millionen Euro abgesichert.

Du selbst ziehst um – Was solltest du beachten?

Es klingt zwar spießig, aber frage deine freiwilligen Umzugshelfer vorher nach ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Wenn sie eine Versicherung haben, die die Klausel bezüglich der Abdeckung von Gefälligkeitsschäden beinhaltet, bist du auf der sicheren Seite. Sollte ein Umzugshelfer keine private Haftpflichtversicherung haben, kannst du während deines Umzugs darauf achten, dass du die wertvollen Gegenstände selbst schleppst.

Deine Hausratversicherung deckt bei einem Umzug höchstens drei Monate beide Wohnungen ab. Danach ist nur noch eine Wohnung durch die Hausratversicherung geschützt. Bei der Hausratversicherung lohnt es sich zudem, nach einem Umzug zu überprüfen, ob die versicherte Quadratmeter-Fläche noch stimmt. Ziehst du in eine größere Wohnung, bist du eventuell unterversichert. Dann hast du nicht mehr den Versicherungsschutz, den du benötigst, um den Wert deines Hab und Guts ausreichend abzudecken.

Darüber hinaus solltest du deine weiteren Versicherungen checken. Sieh nach, ob sich durch den Umzug etwas an der Versicherung ändern könnte. Wenn du mit dem Umzug deinen Hauptwohnsitz in einen anderen Bezirk oder Landkreis verlegst, könnte das Auswirkungen beispielsweise auf deine Kfz-Versicherung haben.

Zusammenfassung:

Wer bei einem Umzug mithilft, muss für einen leicht fahrlässig verursachten Schaden nicht haften. Das kann für die Beteiligten oft unangenehm werden. Derjenige, dem der Schaden widerfahren ist, wünscht sich eine Erstattung. Doch der Schadensverursacher ist nicht verpflichtet, dafür aufzukommen. Wenn Umzugshelfer eine private Haftpflichtversicherung haben, kann diese Schäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung abdecken.

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